Die Grundsteuer B in Baden-Württemberg im Vergleich zu anderen Bundesländern

Am 23. Juni 2020 wurde von der Grün-Schwarzen Landesregierung das Landesgrundsteuergesetz (LGrStG BW) beschlossen. Baden-Württemberg ist damit eines der 8 Bundesländer, die ein, vom Bundesmodell abweichendes, Modell eingeführt haben. Nach in Kraft treten des Gesetzes zum 1. Januar 2025 können jetzt die Auswirkungen im Vergleich zu anderen Bundesländern, anhand einer Vergleichs-Immobilie, in den 100 größten Städten Deutschlands berechnet und ausgewertet werden.

Als Bundesland lag Baden-Württemberg im Jahr 2024 noch auf Platz 2 aller Bundesländer mit einem Wert von € 428 für die Vergleichs-Immobilie. Im Jahr 2025 ist Baden-Württemberg auf den vorletzten Platz aller Bundesländer abgerutscht. Die Jahresgrundsteuer beträgt jetzt für die Vergleichs-Immobilie € 787. Das ist eine Steigerung um knapp 84%.

Im Städte-Ranking lagen im Jahr 2024 noch 2 Städte aus Baden-Württemberg unter den 10 günstigsten der 100 Städte. Im Jahr 2025 taucht die erste Stadt in Baden-Württemberg (Ludwigsburg) auf Platz 28 auf. Die 5 „teuersten“ Städte sind ausnahmslos Städte in Baden-Württemberg. Hier die Reihenfolge von Platz 96 bis 100: 96.  Karlsruhe (2024 auf Rang 17 mit einer Steigerung um 77%), 97. Heidelberg (13, 59%), 98. Stuttgart (36, 58%), 99. Mannheim (16, 46%) und 100. Tübingen (74, 68%).

Unter dem Gesichtspunkt, dass sich die Landesregierung aus Grünen und CDU in jüngster Zeit mehrmals gegen eine Änderung des Berechnungsmodells ausgesprochen, hat eine Entscheidung, die nochmals überdacht werden sollte.

Quelle: Grundsteuerranking 2025 von Haus & Grund erstellt von IW Consult GmbH