Ihre Spende als Beitrag zur Demokratie

Spenden gehören zu einer lebendigen Demokratie. Nur Parteien, die über laufende Einnahmen verfügen, können seriös und auf hohem Niveau an der Willensbildung des Volkes mitwirken. Und das ist nach unserer Verfassung ihr Auftrag. Unsere Verfassung erwartet sogar von den politischen Parteien, dass sie sich überwiegend aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden finanzieren. Denn das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach entschieden, dass die Summe der öffentlichen Mittel, die einer Partei zufließen, nicht höher sein darf als die Summe ihrer eigenen Einnahmen. Mit Spenden an politische Parteien bringen Bürger und Unternehmen also ihre Anteilnahme und ihr Engagement für eine funktionierende Demokratie zum Ausdruck.

Am einfachsten ist die Spende über das Spendenportal der FDP zu erledigen. Damit die Spende bei uns vor Ort ankommt, bitten wir Sie, bei „Wohin Sie spenden“ den Kreisverband Heidelberg auszuwählen.

Natürlich kann man bei uns auch direkt per Überweisung spenden:
FDP Kreisverband Heidelberg
Volksbank Heidelberg
IBAN: DE45 6729 0000 0023 9837 02
BIC: GENODE61HD1

Informationen zu Ihrer Spende:
Spenden an politische Parteien bis zu einem Betrag von 3.300 € bei Alleinstehenden bzw. 6.600 € bei gemeinsam veranlagten Ehepartnern steuerlich geltend gemacht werden. Für die ersten 1.650 bzw. 3.300 € erhalten Sie die Hälfte des gespendeten Betrags zurück. Darüber hinaus gehende Spenden können als Sonderausgaben entsprechend ihres individuellen Einkommenssteuersatzes geltend gemacht werden. Wenn Sie beispielsweise 100 € spenden, erhält die Partei 145 € und Sie zahlen effektiv nach Ihrer Steuererklärung nur 50 €, sofern Sie insgesamt den geltenden Höchstbetrag nicht überschreiten.

Fragen zu Spenden

Ja! Das können Sie über das Spendenportal der FDP erledigen. Damit die Spende bei uns vor Ort ankommt, bitten wir Sie, bei „Wohin Sie spenden“ den Kreisverband Heidelberg auszuwählen.

Spender genießen Datenschutz.

Aus guten Gründen werden – mit der Ausnahme von Großspendendern – die Daten unserer Spender vertraulich behandelt. Wir sind jedoch gesetzlich zur Erfassung der Namen und Anschriften aller unserer Spender verpflichtet.

Die Daten unserer Spender und die Spendenhöhe werden von uns vertraulich behandelt und nicht veröffentlicht.

Einzig Spenden über € 10.000 werden mit Name und Anschrift des Spenders im jährlichen Rechenschaftsbericht der Freien Demokratischen Partei veröffentlicht. Spenden von im Einzelfall über € 50.000 werden unverzüglich dem Präsidenten des Deutschen Bundestages angezeigt und von diesem zeitnah – in der Regel innerhalb weniger Tage – als Bundestagsdrucksache veröffentlicht.

Spenden an die FDP Heidelberg sind steuerlich absetzbar. Insgesamt kann ein/e Alleinstehende/r bis zu 3.300 Euro bei der Steuererklärung angeben, steuerlich gemeinsam veranlagte Ehepaare bis zu 6.600 Euro. Das Einkommenssteuergesetz (EStG) kommt Spenderinnen und Spendern dafür mit zwei Regelungen entgegen:

  • Die Lohnsteuer/Einkommensteuer (Steuerschuld) ermäßigt sich nach § 34 EStG um 50 Prozent der Beiträge und Spenden an politische Parteien, höchstens jedoch um 825 Euro, im Falle der Zusammenveranlagung von Ehegatten um 1.650 Euro (§ 34 EstG). Diese Steuerermäßigung gilt somit für Beiträge und Spenden bis zu insgesamt 1.650 Euro, bzw. 3.300 Euro bei Eheleuten.
  • Darüber hinaus gehende Spenden und Beiträge bis zu weiteren 1.650 bzw. 3.300 Euro können nach § 10 b Abs. 2 EStG als Sonderausgaben geltend gemacht werden.
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