• Aktuelles
  • Im Gemeinderat
    • Unsere Stadträte
    • Unsere Anträge
  • Über uns
    • FDP Heidelberg
    • Kreisvorstand
    • Stadt- und Bezirksbeiräte
    • Junge Liberale
  • Wofür wir stehen
    • Forschung & Wissenschaft
    • Gastronomie und Tourismus
    • Gesundheit
    • Haushalt & Finanzen
    • Integration
    • Klima & Umwelt
    • Kultur
    • LSBTIQ*
    • Nachtleben
    • Schulen & Kindergärten
    • Sicherheit
    • Sport
    • Verkehr
    • Wirtschaft
    • Wohnen & Stadtentwicklung
    • Berufliche Bildung
    • Digitalisierung
    • Ehrenamt und Vereine
  • Termine
  • Mitmachen
    • Mitglied werden
    • FDP@Home
    • Spenden
  • Kontakt
  • Menü Menü
  • Link zu Instagram
  • Link zu Facebook
Thomas Emmerich
Pressemitteilungen

MORITZ KÖRNER: Chatkontrolle: Das schmutzige Spiel mit unseren Bürgerrechten

Auszug aus seinem Newsletter vom: 22.7.26:

Eigentlich war die Verlängerung der Chatkontrolle bereits gestoppt worden. Mehrfach hatte sie im Europäischen Parlament keine Mehrheit gefunden, zuletzt im März. Für uns Liberale war das ein wichtiger Erfolg, denn es geht um das digitale Briefgeheimnis und den Schutz privater Nachrichten vor anlassloser Überwachung.

Doch kurz vor der Sommerpause war die Chatkontrolle plötzlich wieder da. Der Rat hatte einen eigenen Standpunkt beschlossen und damit eine weitere Abstimmung im Parlament erzwungen. Diesmal allerdings unter anderen Bedingungen: Eine einfache Mehrheit gegen die Chatkontrolle reichte nicht mehr aus. Um sie zu stoppen, waren nun 361 Stimmen, also die absolute Mehrheit aller Abgeordneten, nötig. Und genau das führte zu einem schwer vermittelbaren Ergebnis: Erneut stimmten mehr Abgeordnete gegen die Chatkontrolle als dafür. Da aber nicht mindestens 361 Stimmen zusammenkamen, konnte sie trotzdem nicht abgelehnt werden.

Besonders bitter ist, wie diese Abstimmung zustande kam. Sie wurde im Eilverfahren auf den letzten Sitzungstag vor der Sommerpause gelegt, ohne dass eine erneute, reguläre Beratung im zuständigen Ausschuss stattfand. Wenn es um einen derart weitreichenden Eingriff in unsere private Kommunikation geht, ist ein solches Vorgehen für mich nicht akzeptabel. Darüber habe ich auch mit der Süddeutschen Zeitung gesprochen.

Dabei steht außer Frage, dass Kinder wirksam vor sexuellem Missbrauch geschützt werden müssen. Doch dafür dürfen wir nicht die privaten Nachrichten von Millionen unbescholtener Menschen anlasslos durchsuchen lassen. Ein liberaler Rechtsstaat stellt nicht alle unter Generalverdacht. Er verfolgt Täter gezielt, auf Grundlage eines konkreten Verdachts und mit klaren rechtsstaatlichen Grenzen. Immerhin konnten wir Liberalen einen wichtigen Schutz durchsetzen: Ende-zu-Ende-verschlüsselte Kommunikation soll von der Regelung ausgenommen bleiben. Sicher ist aber auch das noch nicht. Der Rat muss dieser Änderung zustimmen. Lehnt er sie ab, gehen die Verhandlungen weiter.

Die Chatkontrolle ist damit noch nicht endgültig beschlossen. Aber der politische Kampf ist in eine neue Runde gegangen. Direkt nach der Abstimmung habe ich deshalb auf Instagram eingeordnet, was genau passiert ist, wie es jetzt weitergeht und warum wir beim Schutz des digitalen Briefgeheimnisses keinen Millimeter nachgeben dürfen.

23. Juli 2026/von Thomas Emmerich
https://fdp-heidelberg.de/wp-content/uploads/2026/07/Bildschirmfoto-2026-07-23-um-14.00.08.png 494 438 Thomas Emmerich https://fdp-heidelberg.de/wp-content/uploads/2026/06/Kreisverband-Heidelberg_1-4-3.svg Thomas Emmerich2026-07-23 14:04:092026-07-23 14:04:11MORITZ KÖRNER: Chatkontrolle: Das schmutzige Spiel mit unseren Bürgerrechten
Thomas Emmerich
Pressemitteilungen

SEEHOFER/ZAYA-Gastbeitrag: Wir brauchen mehr Meister und weniger Master

23.7.26: Die FDP-Präsidiumsmitglieder Susanne Seehofer und Nadin Zaya schrieben für „Welt.de“ folgenden Gastbeitrag:

Deutschlands Wirtschaft steckt seit Jahren in der Krise. Wir diskutieren über Wachstum, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit. Dabei vernachlässigen wir einen der größten Engpässe unseres Wirtschaftsstandorts: den Fachkräftemangel. 

Unternehmen suchen händeringend Mechatroniker, Elektroniker, Pflegekräfte, Industriemechaniker oder Handwerksmeister. Statt sich für solche Berufe zu entscheiden, steuern immer mehr junge Menschen Richtung Hörsaal. Bildung gilt hierzulande als Synonym für Studium. Das passt immer weniger zu den Realitäten des Arbeitsmarkts. 2024 erwarben mehr als 370.000 junge Menschen die Hochschulreife. Das sind doppelt so viele wie vor 20 Jahren.

Gleichzeitig blieben allein im Handwerk knapp 19.000 Ausbildungsplätze unbesetzt. Bis 2030 fehlen uns rund drei Millionen beruflich Qualifizierte, während 1,6 Millionen zusätzliche Akademiker auf den Arbeitsmarkt drängen, für die es dort gar keinen Bedarf gibt.

Dabei bringt mehr Studium nicht automatisch mehr Gerechtigkeit. Großbritannien etwa hat einen deutlich höheren Akademikeranteil als wir und trotzdem weniger soziale Mobilität. Deutschlands Stärke war über Jahrzehnte eine berufliche Bildung, die Menschen ohne reiches Elternhaus nach oben bringt. Genau dieses Versprechen haben wir verwässert. Spitzennationen wie Japan oder Kanada zeigen: Wer im Bildungssystem auf Exzellenz setzt, statt auf Mittelmaß, gewinnt auf allen Ebenen – akademisch wie beruflich. 

Deutschland hingegen hat zuletzt zu sehr Akademisierung mit Aufstieg gleichgesetzt und berufliche Bildung zur Restgröße erklärt. Wer heute am Gymnasium die Empfehlung bekommt, lieber eine Ausbildung zu machen, empfindet das als Herabstufung. Dabei ist unser duales System eines der wirkungsvollsten Bildungsmodelle der Welt. Andere Länder beneiden uns darum. 

Es lag nicht nur an klugen Köpfen, dass Deutschland nach 1945 viele Jahrzehnte in wirtschaftlichem Wohlstand lebte. Nicht zuletzt ist dieser Erfolg vielen fleißigen Händen zu verdanken: Händen, die Leitungen ziehen, die Anlagen warten, die Roboter bauen, in Betrieb nehmen, instandsetzen. Das alles entstand nicht im Hörsaal, sondern auf Baustellen, in Fabrikhallen und Werkstätten. Es ist Zeit, das endlich wieder ernst zu nehmen.

Dabei helfen würden fünf Reformen.

Erstens: Fachkräftemangel beginnt im Klassenzimmer. Jeder fünfte Schulabgänger verlässt die Schule ohne ausreichende Ausbildungsreife. Berufsorientierung darf auch an Gymnasien nicht länger Studienberatung mit anderem Namen sein. Sondern sie muss technische, kreative und handwerkliche Talente genauso ernst nehmen wie akademische – vor allem in MINT-Fächern. Wir brauchen hierzulande nicht noch mehr Studiengang-Hochglanzbroschüren, sondern mehr echte Begegnungen zwischen Schülern und Menschen, die in Betrieben anpacken.

Zweitens: Schluss mit Schulgeld in Mangelberufen. Auszubildende erhalten deutlich seltener ein Stipendium als Studierende. Diese Lücke muss verschwinden! Es ist absurd, dass Pflege- und Gesundheitsfachkräfte, die wir dringend brauchen, für ihre Ausbildung zahlen müssen. Hier liegt eine Schieflage vor zu den Studenten, die zudem auf ein gewachsenes Netz an Wohnheimen zurückgreifen können. Azubis hingegen stehen bei der Wohnungssuche oft allein da. Nicht nur Hochschulen, auch das Handwerk verdient Exzellenz-Initiativen und neue, moderne Ausbildungsorte, die mehr bieten als traditionelle Berufsbilder. Genauso darf internationaler Austausch kein Privileg von Studenten bleiben. Auch viele Betriebe müssen neu denken: Fachkräftemangel beheben wir nicht mit Führungskonzepten aus dem 20. Jahrhundert. Wer junge Talente gewinnen und halten will, muss mehr auf Vertrauen, Verantwortung und Entwicklung setzen als auf Kontrolle, Hierarchie und Präsenzkultur.

Drittens: Die Arbeitswelt wandelt sich schneller als die Bildungswelt. Kompetenzen von Schülern passen immer weniger zu den Anforderungsprofilen von Arbeitgebern. Wir brauchen einen Paradigmenwechsel im Bildungssystem. Wenn Künstliche Intelligenz Routinewissen übernimmt, wird die Fähigkeit, Neues zu lernen, wichtiger als das Auswendiglernen von Bekanntem. Bildung muss deshalb stärker ausgerichtet werden auf Urteilsvermögen, Kreativität, interdisziplinäres, interkulturelles und ethisches Denken, Eigenverantwortung und den souveränen Umgang mit Künstlicher Intelligenz.

Viertens: Mehr Brücken zwischen Hörsaal und Werkbank. Die Zukunft gehört hybriden Bildungswegen. Wer eine Ausbildung macht, muss jederzeit ins Studium wechseln können. Wer studiert hat, muss sich Module in der beruflichen Bildung anrechnen lassen können. Dazu gehören neue Abschlüsse, die klassisches Handwerk mit KI, Robotik und additiver Fertigung verbinden. Es lohnt außerdem ein Blick auf das dänische Berufsabitur, das breite Grundausbildung mit dualer Praxis verzahnt. Viel gewonnen wäre auch, wenn Hochschulen für angewandte Wissenschaften zusätzliche handwerksnahe Lehrstühle aufbauten. Denn auch das treibt Innovation, Technologietransfer und Fachkräfteentwicklung voran.

Fünftens: Lebenslanges Lernen als Regelfall, nicht als Ausnahme. Die Halbwertszeit von Fähigkeiten sinkt inzwischen auf zweieinhalb bis vier Jahre. Starre Berufsprofile passen nicht mehr in eine dynamische Wirtschaft. An die Stelle langwieriger Umqualifizierungen müssen modulare, stapelbare Qualifikationen treten. So können Beschäftigte neue Fähigkeiten direkt im Berufsalltag erwerben, ohne ihre Tätigkeit für eine vollständige Neuqualifizierung unterbrechen zu müssen. Wir brauchen eine schrittweise Anerkennung von Kompetenzen, und zwar EU-weit und unbürokratisch nutzbar.

Deutschland kann stolz sein auf seine vielfältige Ausbildungslandschaft und seine berufliche Weiterbildung. Aber es ist an der Zeit, alldem neues Leben, mehr Attraktivität und Sichtbarkeit einzuhauchen.

23. Juli 2026/von Thomas Emmerich
https://fdp-heidelberg.de/wp-content/uploads/2026/07/Bildschirmfoto-2026-07-13-um-12.36.09.png 340 494 Thomas Emmerich https://fdp-heidelberg.de/wp-content/uploads/2026/06/Kreisverband-Heidelberg_1-4-3.svg Thomas Emmerich2026-07-23 13:11:152026-07-23 13:11:17SEEHOFER/ZAYA-Gastbeitrag: Wir brauchen mehr Meister und weniger Master
Thomas Emmerich
Pressemitteilungen

KUBICKI-Kolumne: Der Staat ist nicht meine Mutter

18.7.26: Der FDP-Bundesvorsitzende Wolfgang Kubicki schrieb für Cicero Online folgende Kolumne:

Mit dem Erwachsenwerden kommen viele Pflichten und eine Menge Verantwortung auf einen zu. Die meisten jungen Menschen verbinden mit dem Heranwachsen jedoch etwas anderes: Freiheit. Die elterlichen Kontrollen entfallen. Niemand kann einem mehr Vorschriften machen, wie lange man am Wochenende abends unterwegs ist, und der Führerschein bedeutet für viele – vor allem auf dem Land – einen Quantensprung an persönlicher Mobilität und Selbstbestimmung.

Nicht selten fällt es Eltern schwer, diese Selbstbestimmung zu akzeptieren. Die meisten schaffen es trotzdem, weil jeder vernünftige Mensch weiß, wie wichtig diese Emanzipation vom Elternhaus ist. Vielleicht erwischt sich der eine oder andere dabei, dass er auch dem 18- oder 20-Jährigen lieber noch Vorschriften über die Lebensgestaltung machen würde. Und ganz bestimmt entspringen solche Gedanken lauteren und vordergründig rationalen Motiven. Aber gegen den natürlichen Trieb nach Selbstbestimmung und Freiheit eines jungen Menschen anarbeiten zu wollen, ist ein zum Scheitern verurteiltes Unterfangen. Es ist unklug, und wer irgendwann nicht lernt, die Eigenverantwortung der eigenen Kinder zu akzeptieren, läuft Gefahr, sich in toxischen Verhaltensmustern zu verheddern. Alfred Hitchcocks „Psycho“ lässt grüßen.

Noch schlimmer ist es, wenn Dritte sich familiäre Sorge und Fürsorge anmaßen. Denn hier gab und gibt es niemals das Recht, sich über selbstbestimmte Entscheidungen des Einzelnen hinwegzusetzen, bloß weil man vermeintlich im Besitz einer höheren Erkenntnis ist. Erschreckenderweise hat diese paternalistische Herangehensweise gerade dort Konjunktur, wo sie am wenigsten etwas zu suchen hat: im Verhältnis zwischen Staat und Bürger.

Die politische Diskussion über Vernunft und Unvernunft lässt nahezu keinen Bereich des menschlichen Lebens aus, in den man nicht hineinregieren möchte: von Social Media bis zur Zuckersteuer, vom Tempolimit bis zum Hitzeschutz. Der Bürger soll vor seiner eigenen Unvernunft beschützt werden. Ich unterstelle allen, die sich an diesen Diskussionen beteiligen, aufrichtige Motive. Aber es nützt nichts, wenn man im Glauben, das Richtige zu tun, fortwährend das Falsche bewirkt.

Der Staat ist eben nicht der Erziehungsberechtigte seiner Bürgerinnen und Bürger. Das Bundesverfassungsgericht musste den Staat in den vergangenen Jahrzehnten immer wieder daran erinnern und formulierte etwa in bewundernswerter Klarheit in seiner Entscheidung zum Recht auf selbstbestimmtes Sterben: Wir leben in einer Verfassungsordnung, „die den Menschen als eine zu Selbstbestimmung und Eigenverantwortung fähige Persönlichkeit begreift“.

In einer anderen Entscheidung zur Patientensouveränität wird hervorgehoben, dass der Staat keine „Vernunfthoheit“ gegenüber den Grundrechtsträgern besitzt: „Die Freiheitsgrundrechte schließen das Recht ein, von der Freiheit einen Gebrauch zu machen, der in den Augen Dritter den wohlverstandenen Interessen des Grundrechtsträgers zuwiderläuft.“

So sehr die Janosch Damen und Karl Lauterbach dieser Welt dagegen anagitieren: Es gibt ein verfassungsrechtlich verbürgtes Recht auf Unvernunft. Es gibt sogar eine „Freiheit zur Krankheit“. In einem Land, das um Haaresbreite an der allgemeinen Impfpflicht gegen das Coronavirus vorbeigeschrammt ist, obwohl nach damaliger Erkenntnislage bereits auszuschließen war, dass sie dem Fremd- und nicht lediglich dem Eigenschutz dienen würde, ist das ein geradezu frivoler Gedanke. Und es darf einen durchaus besorgen, dass das Menschenbild unseres Grundgesetzes in den politischen und medialen Eliten kaum noch Fürsprecher hat. Nahezu jeder möchte dem anderen seine eigenen Vorstellungen aufdrängen: der eine beim Fleischkonsum oder bei zuckerhaltigen Limonaden, der andere beim Aufgehen in der Volksgemeinschaft. Von links bis rechts hat der Humanismus in Deutschland kaum noch Fürsprecher.

Der Fürsorgewahn des Staates treibt nicht mehr nur ausnahmsweise abenteuerliche Blüten, sondern mit bedrückender Regelmäßigkeit. Ein Beispiel ist der „Leiterbeauftragte“, der zum Schlagwort für die regelmäßige Prüfung und Belehrung im Umgang mit Leitern in Betrieben geworden ist. Das löst bei jedem Handwerksmeister, der seit Jahrzehnten mit seiner Leiter arbeitet, natürlich großes Unverständnis aus. Natürlich gibt es auch dafür noble Motive. Jährlich werden rund 20.000 Unfälle im Umgang mit Trittleitern gezählt. Dass diese Zahl kaum als Ausweis für den Erfolg der Betriebssicherheitsverordnung gelten kann, scheint jedoch niemanden zu stören.

Den Medienkonsum hat die Politik inzwischen vollends auf dem Kieker. Die Landesmedienanstalten sollen nach dem Willen einiger Medienpolitiker Inhalte auf YouTube künftig nach „Public-Value“-Gesichtspunkten beurteilen, wovon abhängen soll, wie prominent sie auffindbar sind. Das ist genauso autoritär wie die Vorstellung, eine staatlich bestimmte Stelle würde das Sortiment am Bahnhofskiosk nach „Public-Value“-Gesichtspunkten sortieren. „Cicero“ natürlich ganz oben und das „Goldene Blatt“ ganz unten – darauf könnte man sich vielleicht noch einigen. Aber wenn ich den „Spiegel“ näher am „Goldenen Blatt“ einsortieren würde, wäre der Streit sofort da. Ich käme allerdings gar nicht erst auf solche verqueren Gedanken. Es gibt auch ein Recht darauf, schräge Revolverblättchen zu lesen und zu drucken und sie so zu platzieren, wie der Markt es nun einmal hergibt.

Richtig gefährlich wird es, wenn der Staat sich nicht mehr auf das bloße Bemuttern seiner Bürgerinnen und Bürger beschränkt, sondern unter dem Vorwand der Fürsorge nahtlos in einen Kontroll- und Überwachungswahn übergeht. Die Diskussion über ein Social-Media-Verbot für Jugendliche mündet derzeit in sehr konkrete Vorbereitungen für eine Identitätspflicht im Internet. Das Europäische Parlament hat die Chatkontrolle auf den Weg gebracht und benimmt sich damit kaum weniger psychopathologisch als ein Elternteil, das heimlich im Tagebuch seiner erwachsenen Kinder lesen will. Der Verfassungsschutz soll künftig weitreichende Eingriffsbefugnisse erhalten, ohne dass dies rechtsstaatlich lückenlos kontrolliert werden könnte. Und die Staatstrojaner sickern derzeit in immer mehr Landespolizeigesetze ein, während sich die Debatte bereits um den Einsatz von KI dreht, die vermeintlich auffälliges Verhalten im öffentlichen Raum frühzeitig erkennen soll. Immer mehr Elemente eines dystopischen Albtraums bestimmen die politische Debatte. In diesem Dickicht aus fürsorgendem, überwachendem und strafendem Staat wird die Luft für freie Selbstbestimmung immer dünner.

Es wird vielleicht Zeit, dass man sich als Bürger wieder an das Freiheitsgefühl des eigenen Heranwachsens erinnert. Es gibt keinen vernünftigen Grund, diese Freiheit wieder herzugeben, nur weil jemand behauptet, im Besitz einer größeren Wahrheit oder Einsicht zu sein. Wir alle sind nach dem Willen der Schöpfer unserer Verfassung selbstbestimmte und eigenverantwortliche Persönlichkeiten. Mit dieser Selbsterkenntnis und diesem Selbstbewusstsein lässt sich dem Staat leichter ein Stoppschild entgegenhalten, wenn er das vergisst und das Bemuttern einfach nicht lassen kann. Der Staat ist nicht meine Mutter. Ich wünsche meinen Leserinnen und Lesern dieselbe Erkenntnis. 

20. Juli 2026/von Thomas Emmerich
https://fdp-heidelberg.de/wp-content/uploads/2026/07/Bildschirmfoto-2026-07-02-um-14.54.19.png 494 496 Thomas Emmerich https://fdp-heidelberg.de/wp-content/uploads/2026/06/Kreisverband-Heidelberg_1-4-3.svg Thomas Emmerich2026-07-20 14:18:242026-07-20 14:18:27KUBICKI-Kolumne: Der Staat ist nicht meine Mutter
Thomas Emmerich
Pressemitteilungen

HAGEN: CDU, CSU und SPD vernichten mit ihrer Belastungspolitik Wohlstand

13.7.26: Anlässlich des diesjährigen Steuerzahlergedenktages erklärt der FDP-Generalsekretär Martin Hagen:

„Bis heute haben die Menschen für Staat und Sozialkassen gebuckelt, erst ab morgen landet Geld im eigenen Portemonnaie. Deutschland ist eines der Länder mit der höchsten Steuer- und Abgabenlast. Die geplante Reform der schwarz-roten Bundesregierung wird dies nicht verbessern, sondern verschlimmern. Die hohe Belastung wirkt sich insbesondere auf die hart arbeitende Mitte der Gesellschaft und die Wirtschaft negativ aus. 

Es braucht deshalb deutliche Entlastungen bei Steuern und Sozialabgaben. Der Abbau der kalten Progression muss institutionell verstetigt werden – die Anpassung des Steuertarifs an die Inflation darf kein Gnadenakt der Regierung mehr sein. Unser Ziel ist außerdem ein Vier-Stufen-Tarif bei der Einkommensteuer: 15, 25, 35 und in der Spitze maximal 42 Prozent. Das wäre ein echter Beitrag für ein einfaches und faires Steuersystem. Die Körperschaftsteuer muss schon 2027 gesenkt werden, um die Wirtschaft zu entlasten. 

CDU, CSU und SPD vernichten mit ihrer Belastungspolitik Wohlstand und demotivieren die Leistungsträger in unserer Gesellschaft.“

13. Juli 2026/von Thomas Emmerich
https://fdp-heidelberg.de/wp-content/uploads/2026/07/Bildschirmfoto-2026-07-13-um-12.40.50.png 388 486 Thomas Emmerich https://fdp-heidelberg.de/wp-content/uploads/2026/06/Kreisverband-Heidelberg_1-4-3.svg Thomas Emmerich2026-07-13 12:42:582026-07-13 12:43:00HAGEN: CDU, CSU und SPD vernichten mit ihrer Belastungspolitik Wohlstand
Thomas Emmerich
Pressemitteilungen

SEEHOFER: Schwarz-Rot ist längst zu einer Belastungskoalition geworden

9.7.26: Zu den geplanten Kürzungen beim Elterngeld erklärt das FDP-Präsidiumsmitglied Susanne Seehofer:

„Die von Bundesfamilienministerin Karin Prien vorgelegte angebliche Modernisierung des Elterngeldes ist tatsächlich eine Kürzung. Die Familien werden durch die Absenkung der Bezugsdauer auf zwölf Monate insgesamt weniger Geld zur Verfügung haben – trotz höherem Monatsbetrag. Der Staat möchte es nicht den Eltern überlassen, welcher Elternteil wann und für wie lange in Elternzeit geht, auch wenn die das eigentlich besser wissen und eigenverantwortlich entscheiden könnten. Die kürzere Bezugsdauer zwingt Eltern nun die Frage auf, wie sie ihre Kinder betreuen können, denn der Kitaplatz kommt sicher keinen Tag früher. 

Schwarz-Rot ist längst zu einer Belastungskoalition geworden, und sie belastet vor allem die arbeitende Mitte und junge Familien. Es werden Mini-Entlastungen verkündet, die Neuverschuldung und die Zinslasten schränken den Handlungsspielraum künftiger Generationen zunehmend ein und bei der Rente ist eine wirkliche umfassende Strukturreform nicht erkennbar. CDU, CSU und SPD belasten die Leistungsträger in unserer Gesellschaft – diese Koalition wird immer mehr zu einer Hypothek für die Zukunftsfähigkeit Deutschlands.“

13. Juli 2026/von Thomas Emmerich
https://fdp-heidelberg.de/wp-content/uploads/2026/07/Bildschirmfoto-2026-07-13-um-12.36.09.png 340 494 Thomas Emmerich https://fdp-heidelberg.de/wp-content/uploads/2026/06/Kreisverband-Heidelberg_1-4-3.svg Thomas Emmerich2026-07-13 12:35:272026-07-13 12:38:09SEEHOFER: Schwarz-Rot ist längst zu einer Belastungskoalition geworden
Thomas Emmerich
Pressemitteilungen

KUBICKI-Kolumne: Der schleichende Angriff auf die Bürgerrechte

Der FDP-Bundesvorsitzende Wolfgang Kubicki schrieb für Cicero Online folgende Kolumne:

Eines muss man der Bundesregierung lassen: Wenig ist ihr im zurückliegenden Jahr gelungen, aber mit dem Reformpaket hat sie zumindest zweierlei geschafft. Zum einen brachte sie das Kunststück fertig, für wenigstens einen Tag das Narrativ zu setzen, die Beschlüsse des Koalitionsgipfels würden eine Entlastung für die Bürgerinnen und Bürger darstellen. Zwar haben nahezu alle Medien, die anfangs dieser Ente aufgesessen sind, inzwischen eingesehen, dass die Beschlüsse das glatte Gegenteil bedeuten. Aber immerhin konnte man für einige Stunden mit der Illusion einer reformfähigen Regierung reüssieren.

Zum Zweiten hat die Diskussion um die Beschlüsse dazu geführt, dass weitere Vorhaben dieser Regierung im Schatten bleiben und ohne größere Diskussion einfach durchlaufen. Das gilt in gewisser Weise sogar für den Haushaltsentwurf von Lars Klingbeil, der entgegen aller Beteuerungen eine Fortschreibung der unverantwortlichen Schuldenpolitik darstellt. Bis jetzt wurden nur unlautere Wetten auf die Zukunft unserer Kinder und Kindeskinder geschlossen. Inzwischen wird sogar das Tafelsilber verramscht, um den Anschein von Gestaltungsfähigkeit zu erhalten. In Anbetracht dessen ist das mediale Echo, das dieser Haushalt ausgelöst hat, recht lau.

Aber es gibt noch weitere Vorhaben dieser Bundesregierung, die Form und Gestalt annehmen. Und manche davon sind kreuzgefährlich, ohne dass sie bislang ausreichend Beachtung gefunden hätten. Sie betreffen nicht Sozialversicherungsbeiträge oder Bürokratie. Sie betreffen die Grundrechte und die Frage, wie wir sie in unserem Staatswesen mit Leben füllen wollen.

Da ist zum einen der geplante Angriff auf das Informationsfreiheitsgesetz, der als Teil des Reformpakets einen Beitrag zur Entbürokratisierung leisten soll. Dabei ist dieses Gesetz in Wahrheit eine Errungenschaft einer modernen Bürgergesellschaft. Es ermöglicht allen Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zu Informationen und Dokumenten staatlicher Stellen. Ein Staat kann gar nicht genug unter Rechtfertigungsdruck gegenüber den Menschen geraten, von denen er ermächtigt worden ist. Denn alle Staatsgewalt geht vom Volke aus, legt unsere Verfassung unmissverständlich fest. Das Volk und nicht die Regierung trägt in der Bundesrepublik die Souveränität. Demokratie ist Macht auf Zeit, und das funktioniert nur, wenn sich alle Bürgerinnen und Bürger ein umfassendes Bild machen können. Deswegen ist die freie Presse ein so hohes Gut, und es ist nicht verwunderlich, dass der Angriff auf das Informationsfreiheitsgesetz sie als Erste und am unmittelbarsten trifft.

Denn das Informationsfreiheitsgesetz ist ein nützliches Instrument gerade dann, wenn der Staat sich am liebsten in Schweigen hüllt und, auf staatspolitische Verantwortung pochend, eben jenem essenziell notwendigen Rechtfertigungsdruck aus dem Weg gehen will.

Gerade in der Zeit der Corona-Pandemie, als Bundes- und Landesregierungen mehr als einmal das Maß der verfassungsrechtlich gebotenen Verhältnismäßigkeit aus dem Auge zu verlieren drohten, konnte durch das Informationsfreiheitsgesetz manches Mal notwendige Transparenz hergestellt werden.

Naturgemäß gibt es durchaus berechtigte Interessen, die einer Weitergabe von Dokumenten entgegenstehen können. Leider war in der Vergangenheit immer wieder zu beobachten, dass man diese Interessen vorschiebt und missbraucht. Etwa als die RKI-Protokolle des Corona-Krisenstabs veröffentlicht werden sollten und es hieß, man warte noch auf die Rückmeldung von „Dritten“, ob sie mit einer Veröffentlichung einverstanden seien. Dank eines Whistleblowers und einer Journalistin, die die gesamten Protokolle ungeschwärzt veröffentlichten, wusste ich, dass ich als „Dritter“ in den Protokollen auftauche und mich nie jemand gefragt hatte, ob ich einer Veröffentlichung zustimme. Das Informationsfreiheitsgesetz hat sich insofern hier weniger als Quelle denn als Gradmesser der Lauterkeit der Entscheidungsträger durchaus bewährt. Dass ich durch die vollständigen Protokolle nachweisen konnte, dass der damalige Bundesgesundheitsminister Lauterbach die Grenzen der Wahrheit nicht nur gedehnt, sondern überschritten hatte, zeigt, wie wichtig Transparenz ist.

Dass ausgerechnet beim Informationsfreiheitsgesetz plötzlich der große Entbürokratisierungsmut ausgebrochen ist, ist durchaus bemerkenswert. Entgelttransparenzrichtlinie, Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und Verpackungsverordnung drangsalieren derzeit die deutschen Unternehmen und lösen eine neue Bürokratieflut aus. Aber statt in Brüssel auf den Tisch zu hauen, haut man Bürgerrechte weg. Mit mehr Hohn kann man das Wort „Entbürokratisierung“ eigentlich nicht füllen. Aber vermutlich liegt hier ein Missverständnis vor, darum sage ich es noch einmal fürs Protokoll: Entbürokratisierung soll das Leben der Bürger einfacher machen, nicht das der Behörden.

Nicht weniger treibt mich ein Vorhaben um, das ebenfalls recht unbeachtet auf den Weg gebracht wurde: die Neuordnung unserer Nachrichtendienste. Sie betrifft sowohl den Bundesnachrichtendienst als auch das Bundesamt für Verfassungsschutz. Bei Letzterem muss man sich noch einmal vor Augen führen, welchen Ausnahmecharakter ein derartiger Inlandsgeheimdienst in westlichen Demokratien besitzt – vor allem wegen seiner immer weiter in das Vorfeld wirklicher straf- oder gar verfassungsgefährdender Taten ragenden Beobachtungstätigkeit.

Mathias Brodkorb hat im Titel seines lesenswerten Buches „Gesinnungspolizei im Rechtsstaat?“ schon recht plastisch deutlich gemacht, weshalb die ganze Konzeption dieser siebzehn deutschen Inlandsgeheimdienste problematisch ist. Wegen dieser Problematik hat man schon bei der Errichtung der Geheimdienste vorgebaut und ein striktes Trennungsgebot zwischen polizeilicher und geheimdienstlicher Arbeit eingezogen. Der Geheimdienst darf beobachten, aber nicht selbst eingreifen. Das ist keine liberale Folklore, sondern eine direkte Lehre aus sehr deutschen Erfahrungen mit der Geheimen Staatspolizei der Nationalsozialisten und dem Ministerium für Staatssicherheit der DDR.

Wenn im demokratischen Deutschland dieses Trennungsgebot angetastet wird, dann ist das schon etwas mehr Diskussion wert. Beim Verfassungsschutz mehr als beim BND, denn es sind die eigenen Bürgerinnen und Bürger, die hier ins Fadenkreuz geraten können. Sätze in der Gesetzesbegründung wie „Damit wird die nachrichtendienstliche Grundaufgabe nicht erweitert, sondern lediglich situativ eintretenden Handlungsbedarfen Rechnung getragen …“ haben Habeck’sche Qualität („Dann sind die nicht insolvent“) und vermögen mein Unbehagen daher kaum zu beruhigen.

Neben diesem historischen Tabubruch kommt noch ein zweiter hinzu: Der Verfassungsschutz soll künftig auch Minderjährige ab 16 Jahren als V-Leute anwerben können. Ja, Sie haben richtig gelesen: Der Staat, der Minderjährige für zu unmündig hält, Social Media zu benutzen, will 16- und 17-Jährige zu bezahlten Spitzeln machen können.

Unsere Rechtsordnung hält diese Gruppe nicht für voll geschäftsfähig, weswegen man jetzt süffisant fragen könnte, ob die neuen V-Leute dem Verfassungsschutz künftig einen Elternbrief vorlegen müssen, der die geheimdienstliche Tätigkeit genehmigt. Aber dafür ist die Sache zu ernst. Hier werden moralische und ethische Grenzen überschritten, auch weil eine Tätigkeit für den Verfassungsschutz die Informanten in erhebliche Gefahr bringen kann.

Und dann hat in dieser Woche auch noch die Chatkontrolle das Europäische Parlament passiert – ebenfalls mit der Unterstützung von Union und SPD. Ein weiterer nicht akzeptabler Misstrauensbeweis gegenüber allen Bürgerinnen und Bürgern und ein Angriff auf die private Kommunikation. Dass durch Änderungsanträge der Liberalen zumindest die verschlüsselte Kommunikation ausgenommen werden konnte, ist hier immerhin ein kleiner Trost, ohne dass man sich mit dem Gesamtergebnis abfinden sollte.

Diese drei Beispiele zeigen, dass man auch in Zeiten, in denen wirtschaftliche Reformen drängender sind denn je, wachsam sein muss, wenn es um den Schutz der Bürgerrechte geht. Oder gerade dann – zumindest bei dieser Regierung.

12. Juli 2026/von Thomas Emmerich
https://fdp-heidelberg.de/wp-content/uploads/2026/07/Bildschirmfoto-2026-07-02-um-14.54.19.png 494 496 Thomas Emmerich https://fdp-heidelberg.de/wp-content/uploads/2026/06/Kreisverband-Heidelberg_1-4-3.svg Thomas Emmerich2026-07-12 13:44:202026-07-12 13:44:23KUBICKI-Kolumne: Der schleichende Angriff auf die Bürgerrechte
Thomas Emmerich
Pressemitteilungen

KÖRNER: Mit der Chatkontrolle bricht die CDU erneut ihr Wort

Anlässlich der geplanten Abstimmung des EU-Parlaments zur Chatkontrolle erklärt das Mitglied im FDP-Bundesvorstand Moritz Körner MdEP:

„Die Chatkontrolle ist ein Frontalangriff auf das digitale Briefgeheimnis und stellt alle Bürger unter Generalverdacht. Sie ist eine unverhältnismäßige und brandgefährliche CDU-Schnüffelinitiative, die den Kinderschutz bösartig instrumentalisiert. Diese anlasslose Massenüberwachung privater Kommunikation ist heute nicht ohne Grund verboten.

Noch im Oktober erklärte CDU-Fraktionschef Spahn, die CDU sei gegen die anlasslose Kontrolle von Chats. Das sei so, ‚als würde man vorsorglich mal alle Briefe öffnen und schauen, ob da etwas Verbotenes drin ist‘. Heute will die CDU im Europäischen Parlament genau diese digitale Brieföffnung ermöglichen. Erneut bricht die CDU ihr Wort. Erneut macht die CDU Bürger politikverdrossener.

Für das verpflichtende Aufspüren von Kindesmissbrauchsmaterial liegen seit Langem ausgearbeitete Kompromissvorschläge des Europäischen Parlaments und des Rats auf dem Tisch. Anstatt diese endlich umzusetzen, forciert die CDU eine Übergangsregelung für freiwillige Scans und verzögert damit eine Einigung auf wirksamen Kinderschutz. Der CDU geht es offensichtlich nicht um das Wohl von Kindern.“

9. Juli 2026/von Thomas Emmerich
https://fdp-heidelberg.de/wp-content/uploads/2026/07/Bildschirmfoto-2026-07-09-um-12.13.02.png 992 1186 Thomas Emmerich https://fdp-heidelberg.de/wp-content/uploads/2026/06/Kreisverband-Heidelberg_1-4-3.svg Thomas Emmerich2026-07-09 12:19:432026-07-12 13:35:44KÖRNER: Mit der Chatkontrolle bricht die CDU erneut ihr Wort
Thomas Emmerich
Pressemitteilungen

KUBICKI-Kolumne: Die Freiheit endet nicht beim politischen Gegner

Der FDP-Bundesvorsitzende Wolfgang Kubicki schrieb für Cicero Online folgende Kolumne:

Wo man auch hinschaut: Alle politisch Verantwortlichen betonen den Wert der freiheitlichen Demokratie und wie wichtig es ist, sie zu verteidigen. Dem ist selbstverständlich beizupflichten. Dennoch muss ich feststellen, dass ich, je häufiger ich diesen abstrakten Glaubenssatz höre, desto seltener im politischen Berlin Menschen begegne, die daraus konkrete Ableitungen ziehen – und zwar auch dann, wenn diese nicht der eigenen politischen Opportunität dienen.

Man kann das gut am Bundesparteitag der AfD studieren, der an diesem Wochenende in Erfurt stattfinden soll. Da sind die einen, die meinen, der Demokratie dadurch zu dienen, dass sie den Bundesparteitag verhindern. Ich habe es an dieser Stelle bereits geschrieben und wiederhole es gern: Wer Parteitage verhindert, dient nicht der Demokratie und schützt auch nicht unsere Verfassung. Die Parteien haben – anders, als die AfD oft den Eindruck zu erwecken versucht – eine zentrale Aufgabe in unserem Verfassungsgefüge. Deshalb widmet Artikel 21 unseres Grundgesetzes ihrer Stellung und Verfasstheit in unserem Gemeinwesen einige kurze und prägnante Sätze. Dort heißt es unter anderem, dass ihre innere Ordnung demokratischen Grundsätzen entsprechen muss. Es ist dementsprechend keine PR-Nummer, wenn Parteien Parteitage abhalten, sondern eine verfassungsrechtliche Anforderung.

Nun höre ich diejenigen, die sagen: Aber die AfD ist selbst eine verfassungswidrige Partei und lediglich noch nicht vom Bundesverfassungsgericht verboten worden. Dieses Argument kann in einem Rechtsstaat jedoch schon grundsätzlich nicht gelten, weil Recht nicht auf der Straße, sondern in Gerichtssälen von einer unabhängigen Justiz gesprochen wird. Und ich möchte, dass das auch so bleibt. Deshalb lehne ich jede Aufforderung, die auf eine Verhinderung des Parteitages hinausläuft, entschieden ab.

Dass vor wenigen Tagen in der „taz“ ein Aufruf erschien, in dem ein deutscher Rechtsprofessor gemeinsam mit seiner Co-Autorin erklärt, man müsse den Parteitag verhindern, um die Verfassung zu schützen, finde ich daher äußerst irritierend. Mit Sätzen wie „Die Blockade ist Illegalität im Namen der Legitimität“ ruft man geradezu zur Selbstjustiz auf – und das alles unter dem Vorwand, Staat und Politik hätten „versagt“. Ich finde ebenfalls, dass Staat und Politik häufig versagen. Zum Beispiel am Donnerstag bei der Verkündung der „Reformergebnisse“ aus dem Kanzleramt. Ich halte diese Ergebnisse sogar für gefährlich, weil der Kern unseres demokratischen Gemeinwesens bedroht ist, wenn wir nicht endlich aus der wirtschaftlichen Krise herauskommen. Und trotzdem werde ich die daraus folgenden Steuern und Mehrbelastungen zahlen müssen, sofern sie den Deutschen Bundestag passieren. Was denn sonst? Wer wie Ralf Michaels und Anne Gräfe in der „taz“ argumentiert, hat aus meiner Sicht jedes verfassungsrechtliche Maß verloren. Alle Organisationen, die an diesem Wochenende zu Protesten in Erfurt aufgerufen haben, sind deshalb gut beraten, sich von solchen Tendenzen und insbesondere vom Bündnis „Widersetzen“, das auf eine Verhinderung des Parteitages abzielt, klar abzugrenzen. 

Und vor allem linke Parteien, Gewerkschaften und Kirchen sind mit Friedensappellen zu allen möglichen Themen meist schnell zur Hand. Mein Appell richtet sich heute genau an diese Gruppen: Nutzen Sie Ihre eigenen Veranstaltungen, um die Friedlichkeit Ihres Protestes hervorzuheben. Und vergessen wir niemals: Die Polizistinnen und Polizisten, die an diesem Wochenende ihre Knochen hinhalten müssen, schützen keine politische Richtung, sondern das Recht, das diesen AfD-Parteitag nun einmal ermöglicht und vorsieht.

Es gibt aber noch eine andere Seite: Wer die freiheitlich-demokratische Grundordnung verteidigt, muss auch das Recht auf Protest verteidigen. Die Versammlungsfreiheit gehört zu unseren zentralen Grundrechten. Und selbstverständlich gehört dazu auch das Recht, gegen Parteitage zu demonstrieren. Ich habe am Tag meiner Wahl zum Bundesvorsitzenden der FDP nicht ohne Grund ein Bild der Massenkundgebung am Rande des FDP-Parteitags 1968 in Freiburg geteilt, bei der Ralf Dahrendorf mit dem linken Studentenführer Rudi Dutschke auf einem Lautsprecherwagen debattierte. Es gibt keinen Grund, solche Proteste pauschal zu verurteilen oder als unlauter zu brandmarken, wie es aus der rechten Ecke immer wieder versucht wird.

Und ja: Protest ist nicht dazu da, denjenigen, gegen die er sich richtet, zu gefallen oder ihnen das Leben möglichst leicht zu machen. Es geht schließlich darum, sich möglichst lautstark zu artikulieren oder – um eine abgedroschene Wendung zu benutzen – ein Zeichen zu setzen. Die Grenzlinie wird dabei nicht von einer subjektiv empfundenen Legitimität gezogen, sondern von der objektiven Legalität. Konkret heißt das: Friedlich muss es bleiben, und eine Verhinderung des Parteitages kann nicht das Ziel sein. In diesem Rahmen sind beispielsweise auch Sitzblockaden nicht per se illegal. Genau das hat Marie-Agnes Strack-Zimmermann in dieser Woche im Fernsehen bei „Welt“ erklärt. Woraufhin von mancher Seite hineininterpretiert wurde, sie unterstütze eine vollständige Blockade des Parteitages, obwohl sie ausdrücklich gesagt hat, dass dieser stattfinden muss. Diese böswillige Interpretation zeigt jedoch, dass es auch Menschen gibt, die sich am Recht auf Demonstration ähnlich stören wie andere am Recht darauf, einen Parteitag abzuhalten. Freiheit ist kein exklusives Recht. Sie steht auch dem politischen Gegner zu. 

Wer die freiheitliche Demokratie liebt und verteidigt, erkennt daher beides an – und zwar unabhängig davon, ob man die Inhalte der Parteitage oder der Demonstrationen teilt oder ablehnt. Das ist deutlich unangenehmer, als wohlfeile Sonntagsreden zu halten. Aber Demokratie besteht nicht aus permanenter Selbstbestätigung. Gott sei Dank. Sonst wäre sie auch ziemlich langweilig.

5. Juli 2026/von Thomas Emmerich
https://fdp-heidelberg.de/wp-content/uploads/2026/07/Bildschirmfoto-2026-07-02-um-14.54.19.png 494 496 Thomas Emmerich https://fdp-heidelberg.de/wp-content/uploads/2026/06/Kreisverband-Heidelberg_1-4-3.svg Thomas Emmerich2026-07-05 08:21:522026-07-05 08:21:55KUBICKI-Kolumne: Die Freiheit endet nicht beim politischen Gegner
Thomas Emmerich
Pressemitteilungen

KUBICKI: Klare Kante für den Rechtsstaat

Anlässlich der Debatte um Blockaden des AfD-Bundesparteitags erklärt der FDP-Bundesvorsitzende Wolfgang Kubicki:

„Die AfD ist eine völkisch-nationalistische Partei. Ihr Programm aus Abschottung, Ressentiment und Staatsgläubigkeit ist die Antithese zu allem, wofür Liberale stehen. Die Freien Demokraten bekämpfen die AfD – inhaltlich, in den Parlamenten, an jedem Infostand und auf den Podien.

Zugleich gilt: Solange das Bundesverfassungsgericht eine Partei nicht verboten hat, hat sie dieselben Rechte wie jede andere (Art. 21 GG). Dazu gehört das Recht, Parteitage abzuhalten; öffentliche Einrichtungen sind diskriminierungsfrei zu überlassen (§ 5 PartG). Der Bundesparteitag am 4./5. Juli in Erfurt ist rechtmäßig – ob das gefällt oder nicht.

Friedlicher Protest – laut, sichtbar, in Hör- und Sichtweite – ist legitim und gehört zu einer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft. Die FDP steht für die Verteidigung der Versammlungsfreiheit gegen unbotmässige Angriffe. Egal aus welchem Lager. Wer aber einen Parteitag gezielt verhindern will, wer Delegierte blockiert, einschüchtert oder angreift, übt keinen zivilen Ungehorsam aus, sondern begeht Rechtsbruch (§ 21 VersammlG, § 240 StGB) – und macht der AfD das größte Geschenk: die Opferrolle frei Haus.

Der Rechtsstaat beweist sich am Gegner, nicht am Freund. Wer Grundrechte nach Gesinnung verteilt, verteidigt nicht die Demokratie, sondern übernimmt die Methoden ihrer Feinde. Wir erwarten von Stadt und Land, die Durchführung des Parteitags ebenso zu gewährleisten wie das Recht auf friedlichen Protest.

Die AfD wird nicht auf der Straße blockiert – sie wird in der Sache geschlagen.“

3. Juli 2026/von Thomas Emmerich
https://fdp-heidelberg.de/wp-content/uploads/2026/07/Bildschirmfoto-2026-07-02-um-14.54.19.png 494 496 Thomas Emmerich https://fdp-heidelberg.de/wp-content/uploads/2026/06/Kreisverband-Heidelberg_1-4-3.svg Thomas Emmerich2026-07-03 08:59:002026-07-03 08:59:03KUBICKI: Klare Kante für den Rechtsstaat
Thomas Emmerich
Pressemitteilungen

KUBICKI-Kolumne: Der Generalangriff auf die Selbstständigkeit

Der FDP-Bundesvorsitzende Wolfgang Kubicki schrieb für Cicero Online folgende Kolumne:

Kennen Sie Selbstständige oder sind Sie vielleicht selbst selbstständig tätig? Dann sind Ihnen womöglich bestimmte Eigenschaften aufgefallen, die viele dieser Menschen teilen – altmodisch und verallgemeinernd gesagt: aus welchem Holz sie geschnitzt sind.

Wie alle hart arbeitenden Menschen tragen auch Selbstständige die Verantwortung für die eigene Existenz und die ihrer Familien. Selbstständige mit Angestellten tragen jedoch nicht nur diese Verantwortung, sondern auch eine Verantwortung für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und in gewisser Weise für deren Familien. Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten oder in der unsicheren Gründungsphase kann einem das schon den Schlaf rauben. Schlaf, der für Menschen, die in ihrem Berufsleben nie eine 40-Stunden-Woche kannten, eigentlich besonders wichtig wäre.

Und wenn ein Selbstständiger einmal krank wird, kann er sich oft auch nicht einfach krankmelden. Kein gelber Schein kann ihm oder ihr auch nur zeitweise die Verantwortung, die Last und oftmals die akut anstehende Arbeit abnehmen.

Wer all das auf sich nehmen will – und die zusätzlichen staatlichen Belastungen lasse ich an dieser Stelle bewusst noch außen vor –, muss tatsächlich gewisse Eigenschaften mitbringen. Optimismus zum Beispiel und Entschlossenheit. Natürlich auch eine gewisse Risikobereitschaft und vor allem die Freude daran, etwas Eigenes zu schaffen und damit Erfolg zu haben.

Wenn sich dieser Erfolg dann einstellt, hat man sich in Deutschland in weiten Teilen der medialen und politischen Landschaft allerdings endgültig verdächtig gemacht. Das könne ja nicht mit rechten Dingen zugehen, und überhaupt müsse das doch auf dem Rücken anderer Menschen geschehen sein. Dabei ist unternehmerischer Erfolg genau das, was die enorme Last, die Selbstständige auf sich nehmen, überhaupt erst rechtfertigt. Unternehmertum ist die Triebfeder einer sozialen Marktwirtschaft und damit unseres Wohlstands. Wer meint, eine Volkswirtschaft allein mit staatlichen Betrieben organisieren zu können, der sollte noch einmal auf die Bilder der DDR im Moment ihres Untergangs und auf den ruinösen Zustand dieses Teils unseres Landes nach 40 Jahren sozialistischer Diktatur blicken.

Wenn man auf all die Lasten schaut, die bereits aus der Natur der Sache auf der Selbstständigkeit ruhen, müsste ein auf Wohlstand ausgerichtetes Staatswesen geradezu erpicht darauf sein, die zusätzlichen Hürden für Selbstständige so gering wie möglich zu halten. Dass dies nicht der Fall ist, hat sich inzwischen herumgesprochen. Dass trotz dieser Erkenntnis die Belastungen weiter zunehmen, erklärt den dramatischen Politikverdruss, den ich unter vielen Unternehmerinnen und Unternehmern wahrnehme und der derzeit so ausgeprägt ist, wie ich es mir noch vor wenigen Jahren nicht hätte vorstellen können.

Deshalb sind die Pläne der Bundesregierung, Selbstständige in der gesetzlichen Rentenversicherung zwangszuversichern, so grundfalsch, gefährlich und verwerflich. Es ist bereits aus rein rationaler Sicht eine Fehlentscheidung, die finanzielle Last einer Selbstständigkeit staatlicherseits zusätzlich zu erhöhen. Man fragt sich ohnehin, wer sich angesichts der bürokratischen Gemengelage in Deutschland noch freiwillig auf das Wagnis der Selbstständigkeit einlässt, wenn er die Möglichkeit hat, dies auch anderswo zu tun.

Aber auch das dahinterstehende Menschenbild ist kaum zu ertragen. Immer wieder wird kolportiert, Selbstständige würden sich der Solidargemeinschaft entziehen. Dabei sind sie eine tragende Säule dieser Solidargemeinschaft – nicht zuletzt durch ihre Bereitschaft, Risiken einzugehen. Selbstständigkeit bedeutet oft, mit der eigenen Existenz für eine Idee zu haften. Ohne Netz und doppelten Boden. Von dieser Bereitschaft lebt unsere gesamte Konzeption der sozialen Marktwirtschaft. Zum Dank werden Selbstständige beschimpft und nun in die Rentenversicherung gezwungen. 

Es gibt dafür übrigens keine sozialpolitischen Erwägungen, außer der Tatsache, dass das bisherige Rentensystem vor erheblichen finanziellen Problemen steht. Es geht allein ums Abschöpfen, nicht um eine systemische Reform. Damit geht ein Paradigmenwechsel in unserem gesamten Sozialversicherungssystem einher. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis man Selbstständige auch in die Pflege- und Arbeitslosenversicherung zwingt, wenn diese Systeme erst einmal unter genügend finanziellen Druck geraten. Mit welcher Begründung wollte man das verhindern, wenn der Tabubruch in der Rentenversicherung erst einmal vollzogen ist?

Dass das Rentensystem unter Druck steht, hängt auch damit zusammen, dass viele Jahre ungenutzt verstrichen sind, in denen man bereits hätte handeln können. Für die Idee einer Aktienrente, die nun richtigerweise eingeführt werden soll, wurde die FDP jahrelang scharf kritisiert. Vom „Verzocken“ der Altersvorsorge war die Rede, von einer unseriösen und luftigen Idee.

Und jetzt, da das Eis gebrochen scheint, stellt sich der Bundeskanzler vor den BDI und schwärmt davon, dass das Geld für die Aktienrente am deutschen Kapitalmarkt investiert werde und der deutschen Wirtschaft zur Verfügung stehe. Ja, Sie haben richtig gelesen: Der Kanzler will politische Vorgaben dafür machen, wo das Geld der Aktienrente investiert wird. Das Geld, das den Versicherten – und künftig womöglich auch den Selbstständigen – für die Aktienrente abgenommen wird, soll nicht allein mit Blick auf Risikostreuung und Rendite investiert werden, sondern zugleich als Konjunkturprogramm dienen. Das ist wahrlich eine gefährliche Form der Zockerei.

Für die Selbstständigen, die ihre Altersvorsorge bislang entweder selbst über den Kapitalmarkt oder über die berufsständischen Versorgungswerke organisiert haben, ist das besonders bitter. Denn sie tragen die volle Last der Vorsorge selbst – also das, was sich bei Arbeitnehmern und Arbeitgebern auf Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile verteilt.

Ihnen wird damit die bisherige Möglichkeit genommen, besser für das Alter vorzusorgen, als es Friedrich Merz mit seinen Plänen für sie vorsieht.

Es handelt sich um die zweite große Fehlentscheidung neben der geplanten Zwangsversicherung für Selbstständige. Die dritte große Fehlentscheidung besteht darin, die Aktienrente über Beitragserhöhungen zu finanzieren und damit Arbeit weiter zu verteuern. Das belastet nicht nur die Versicherten, sondern auch die Arbeitgeber.

Die vierte große Fehlentscheidung ist die Abschaffung der Minijobs. Sie wurden als Teil der Sozialstaatsreformen unter Gerhard Schröder eingeführt – dem letzten erfolgreichen Versuch in Deutschland, eine große Reform umzusetzen. Dass ausgerechnet hier das Rad zurückgedreht werden soll, ist bemerkenswert. Arbeitnehmern und Arbeitgebern wird Flexibilität genommen. Die illegale Beschäftigung – insbesondere im haushaltsnahen Bereich – dürfte zunehmen, während die Hürden für die Rückkehr in den regulären Arbeitsmarkt steigen.

All das sind Gründe dafür, dass die schlaflosen Nächte vieler Selbstständiger durch die Vorhaben der Bundesregierung eher mehr als weniger werden. Wir zementieren ein feindseliges Klima gegenüber unternehmerischer Freiheit und Selbstständigkeit. Was als großer Wurf für die Altersvorsorge gedacht war, droht uns wirtschafts- und standortpolitisch weit zurückzuwerfen und muss in dieser Form verhindert werden. 

2. Juli 2026/von Thomas Emmerich
https://fdp-heidelberg.de/wp-content/uploads/2026/07/Bildschirmfoto-2026-07-02-um-14.54.19.png 494 496 Thomas Emmerich https://fdp-heidelberg.de/wp-content/uploads/2026/06/Kreisverband-Heidelberg_1-4-3.svg Thomas Emmerich2026-07-02 15:03:212026-07-02 15:03:24KUBICKI-Kolumne: Der Generalangriff auf die Selbstständigkeit
Seite 1 von 33123›»

Suche

Search Search

Kategorien

  • Aus den Stadtteilen
  • Neues aus dem Gemeinderat
  • Neuigkeiten
  • Pressemitteilungen
  • Veranstaltungen
  • Wirtschaft

Archiv

Melde Dich für unseren Newsletter an

Vielen Dank! Prüfe Deinen Posteingang und den Spamordner, um Dein Abonnement zu bestätigen.

Melde Dich für unseren Newsletter an

Vielen Dank! Prüfe Deinen Posteingang und den Spamordner, um Dein Abonnement zu bestätigen.

Neuigkeiten

  • MORITZ KÖRNER: Chatkontrolle: Das schmutzige Spiel mit unseren Bürgerrechten23. Juli 2026 - 14:04
  • SEEHOFER/ZAYA-Gastbeitrag: Wir brauchen mehr Meister und weniger Master23. Juli 2026 - 13:11
  • KUBICKI-Kolumne: Der Staat ist nicht meine Mutter20. Juli 2026 - 14:18
  • HAGEN: CDU, CSU und SPD vernichten mit ihrer Belastungspolitik Wohlstand13. Juli 2026 - 12:42
© Copyright - FDP Heidelberg
  • Link zu Instagram
  • Link zu Facebook
  • Junge Liberale
  • LHG Heidelberg
  • Impressum und Datenschutzerklärung
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen