13.7.26: Anlässlich des diesjährigen Steuerzahlergedenktages erklärt der FDP-Generalsekretär Martin Hagen:

„Bis heute haben die Menschen für Staat und Sozialkassen gebuckelt, erst ab morgen landet Geld im eigenen Portemonnaie. Deutschland ist eines der Länder mit der höchsten Steuer- und Abgabenlast. Die geplante Reform der schwarz-roten Bundesregierung wird dies nicht verbessern, sondern verschlimmern. Die hohe Belastung wirkt sich insbesondere auf die hart arbeitende Mitte der Gesellschaft und die Wirtschaft negativ aus. 

Es braucht deshalb deutliche Entlastungen bei Steuern und Sozialabgaben. Der Abbau der kalten Progression muss institutionell verstetigt werden – die Anpassung des Steuertarifs an die Inflation darf kein Gnadenakt der Regierung mehr sein. Unser Ziel ist außerdem ein Vier-Stufen-Tarif bei der Einkommensteuer: 15, 25, 35 und in der Spitze maximal 42 Prozent. Das wäre ein echter Beitrag für ein einfaches und faires Steuersystem. Die Körperschaftsteuer muss schon 2027 gesenkt werden, um die Wirtschaft zu entlasten. 

CDU, CSU und SPD vernichten mit ihrer Belastungspolitik Wohlstand und demotivieren die Leistungsträger in unserer Gesellschaft.“

9.7.26: Zu den geplanten Kürzungen beim Elterngeld erklärt das FDP-Präsidiumsmitglied Susanne Seehofer:

„Die von Bundesfamilienministerin Karin Prien vorgelegte angebliche Modernisierung des Elterngeldes ist tatsächlich eine Kürzung. Die Familien werden durch die Absenkung der Bezugsdauer auf zwölf Monate insgesamt weniger Geld zur Verfügung haben – trotz höherem Monatsbetrag. Der Staat möchte es nicht den Eltern überlassen, welcher Elternteil wann und für wie lange in Elternzeit geht, auch wenn die das eigentlich besser wissen und eigenverantwortlich entscheiden könnten. Die kürzere Bezugsdauer zwingt Eltern nun die Frage auf, wie sie ihre Kinder betreuen können, denn der Kitaplatz kommt sicher keinen Tag früher. 

Schwarz-Rot ist längst zu einer Belastungskoalition geworden, und sie belastet vor allem die arbeitende Mitte und junge Familien. Es werden Mini-Entlastungen verkündet, die Neuverschuldung und die Zinslasten schränken den Handlungsspielraum künftiger Generationen zunehmend ein und bei der Rente ist eine wirkliche umfassende Strukturreform nicht erkennbar. CDU, CSU und SPD belasten die Leistungsträger in unserer Gesellschaft – diese Koalition wird immer mehr zu einer Hypothek für die Zukunftsfähigkeit Deutschlands.“

Der FDP-Bundesvorsitzende Wolfgang Kubicki schrieb für Cicero Online folgende Kolumne:

Eines muss man der Bundesregierung lassen: Wenig ist ihr im zurückliegenden Jahr gelungen, aber mit dem Reformpaket hat sie zumindest zweierlei geschafft. Zum einen brachte sie das Kunststück fertig, für wenigstens einen Tag das Narrativ zu setzen, die Beschlüsse des Koalitionsgipfels würden eine Entlastung für die Bürgerinnen und Bürger darstellen. Zwar haben nahezu alle Medien, die anfangs dieser Ente aufgesessen sind, inzwischen eingesehen, dass die Beschlüsse das glatte Gegenteil bedeuten. Aber immerhin konnte man für einige Stunden mit der Illusion einer reformfähigen Regierung reüssieren.

Zum Zweiten hat die Diskussion um die Beschlüsse dazu geführt, dass weitere Vorhaben dieser Regierung im Schatten bleiben und ohne größere Diskussion einfach durchlaufen. Das gilt in gewisser Weise sogar für den Haushaltsentwurf von Lars Klingbeil, der entgegen aller Beteuerungen eine Fortschreibung der unverantwortlichen Schuldenpolitik darstellt. Bis jetzt wurden nur unlautere Wetten auf die Zukunft unserer Kinder und Kindeskinder geschlossen. Inzwischen wird sogar das Tafelsilber verramscht, um den Anschein von Gestaltungsfähigkeit zu erhalten. In Anbetracht dessen ist das mediale Echo, das dieser Haushalt ausgelöst hat, recht lau.

Aber es gibt noch weitere Vorhaben dieser Bundesregierung, die Form und Gestalt annehmen. Und manche davon sind kreuzgefährlich, ohne dass sie bislang ausreichend Beachtung gefunden hätten. Sie betreffen nicht Sozialversicherungsbeiträge oder Bürokratie. Sie betreffen die Grundrechte und die Frage, wie wir sie in unserem Staatswesen mit Leben füllen wollen.

Da ist zum einen der geplante Angriff auf das Informationsfreiheitsgesetz, der als Teil des Reformpakets einen Beitrag zur Entbürokratisierung leisten soll. Dabei ist dieses Gesetz in Wahrheit eine Errungenschaft einer modernen Bürgergesellschaft. Es ermöglicht allen Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zu Informationen und Dokumenten staatlicher Stellen. Ein Staat kann gar nicht genug unter Rechtfertigungsdruck gegenüber den Menschen geraten, von denen er ermächtigt worden ist. Denn alle Staatsgewalt geht vom Volke aus, legt unsere Verfassung unmissverständlich fest. Das Volk und nicht die Regierung trägt in der Bundesrepublik die Souveränität. Demokratie ist Macht auf Zeit, und das funktioniert nur, wenn sich alle Bürgerinnen und Bürger ein umfassendes Bild machen können. Deswegen ist die freie Presse ein so hohes Gut, und es ist nicht verwunderlich, dass der Angriff auf das Informationsfreiheitsgesetz sie als Erste und am unmittelbarsten trifft.

Denn das Informationsfreiheitsgesetz ist ein nützliches Instrument gerade dann, wenn der Staat sich am liebsten in Schweigen hüllt und, auf staatspolitische Verantwortung pochend, eben jenem essenziell notwendigen Rechtfertigungsdruck aus dem Weg gehen will.

Gerade in der Zeit der Corona-Pandemie, als Bundes- und Landesregierungen mehr als einmal das Maß der verfassungsrechtlich gebotenen Verhältnismäßigkeit aus dem Auge zu verlieren drohten, konnte durch das Informationsfreiheitsgesetz manches Mal notwendige Transparenz hergestellt werden.

Naturgemäß gibt es durchaus berechtigte Interessen, die einer Weitergabe von Dokumenten entgegenstehen können. Leider war in der Vergangenheit immer wieder zu beobachten, dass man diese Interessen vorschiebt und missbraucht. Etwa als die RKI-Protokolle des Corona-Krisenstabs veröffentlicht werden sollten und es hieß, man warte noch auf die Rückmeldung von „Dritten“, ob sie mit einer Veröffentlichung einverstanden seien. Dank eines Whistleblowers und einer Journalistin, die die gesamten Protokolle ungeschwärzt veröffentlichten, wusste ich, dass ich als „Dritter“ in den Protokollen auftauche und mich nie jemand gefragt hatte, ob ich einer Veröffentlichung zustimme. Das Informationsfreiheitsgesetz hat sich insofern hier weniger als Quelle denn als Gradmesser der Lauterkeit der Entscheidungsträger durchaus bewährt. Dass ich durch die vollständigen Protokolle nachweisen konnte, dass der damalige Bundesgesundheitsminister Lauterbach die Grenzen der Wahrheit nicht nur gedehnt, sondern überschritten hatte, zeigt, wie wichtig Transparenz ist.

Dass ausgerechnet beim Informationsfreiheitsgesetz plötzlich der große Entbürokratisierungsmut ausgebrochen ist, ist durchaus bemerkenswert. Entgelttransparenzrichtlinie, Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und Verpackungsverordnung drangsalieren derzeit die deutschen Unternehmen und lösen eine neue Bürokratieflut aus. Aber statt in Brüssel auf den Tisch zu hauen, haut man Bürgerrechte weg. Mit mehr Hohn kann man das Wort „Entbürokratisierung“ eigentlich nicht füllen. Aber vermutlich liegt hier ein Missverständnis vor, darum sage ich es noch einmal fürs Protokoll: Entbürokratisierung soll das Leben der Bürger einfacher machen, nicht das der Behörden.

Nicht weniger treibt mich ein Vorhaben um, das ebenfalls recht unbeachtet auf den Weg gebracht wurde: die Neuordnung unserer Nachrichtendienste. Sie betrifft sowohl den Bundesnachrichtendienst als auch das Bundesamt für Verfassungsschutz. Bei Letzterem muss man sich noch einmal vor Augen führen, welchen Ausnahmecharakter ein derartiger Inlandsgeheimdienst in westlichen Demokratien besitzt – vor allem wegen seiner immer weiter in das Vorfeld wirklicher straf- oder gar verfassungsgefährdender Taten ragenden Beobachtungstätigkeit.

Mathias Brodkorb hat im Titel seines lesenswerten Buches „Gesinnungspolizei im Rechtsstaat?“ schon recht plastisch deutlich gemacht, weshalb die ganze Konzeption dieser siebzehn deutschen Inlandsgeheimdienste problematisch ist. Wegen dieser Problematik hat man schon bei der Errichtung der Geheimdienste vorgebaut und ein striktes Trennungsgebot zwischen polizeilicher und geheimdienstlicher Arbeit eingezogen. Der Geheimdienst darf beobachten, aber nicht selbst eingreifen. Das ist keine liberale Folklore, sondern eine direkte Lehre aus sehr deutschen Erfahrungen mit der Geheimen Staatspolizei der Nationalsozialisten und dem Ministerium für Staatssicherheit der DDR.

Wenn im demokratischen Deutschland dieses Trennungsgebot angetastet wird, dann ist das schon etwas mehr Diskussion wert. Beim Verfassungsschutz mehr als beim BND, denn es sind die eigenen Bürgerinnen und Bürger, die hier ins Fadenkreuz geraten können. Sätze in der Gesetzesbegründung wie „Damit wird die nachrichtendienstliche Grundaufgabe nicht erweitert, sondern lediglich situativ eintretenden Handlungsbedarfen Rechnung getragen …“ haben Habeck’sche Qualität („Dann sind die nicht insolvent“) und vermögen mein Unbehagen daher kaum zu beruhigen.

Neben diesem historischen Tabubruch kommt noch ein zweiter hinzu: Der Verfassungsschutz soll künftig auch Minderjährige ab 16 Jahren als V-Leute anwerben können. Ja, Sie haben richtig gelesen: Der Staat, der Minderjährige für zu unmündig hält, Social Media zu benutzen, will 16- und 17-Jährige zu bezahlten Spitzeln machen können.

Unsere Rechtsordnung hält diese Gruppe nicht für voll geschäftsfähig, weswegen man jetzt süffisant fragen könnte, ob die neuen V-Leute dem Verfassungsschutz künftig einen Elternbrief vorlegen müssen, der die geheimdienstliche Tätigkeit genehmigt. Aber dafür ist die Sache zu ernst. Hier werden moralische und ethische Grenzen überschritten, auch weil eine Tätigkeit für den Verfassungsschutz die Informanten in erhebliche Gefahr bringen kann.

Und dann hat in dieser Woche auch noch die Chatkontrolle das Europäische Parlament passiert – ebenfalls mit der Unterstützung von Union und SPD. Ein weiterer nicht akzeptabler Misstrauensbeweis gegenüber allen Bürgerinnen und Bürgern und ein Angriff auf die private Kommunikation. Dass durch Änderungsanträge der Liberalen zumindest die verschlüsselte Kommunikation ausgenommen werden konnte, ist hier immerhin ein kleiner Trost, ohne dass man sich mit dem Gesamtergebnis abfinden sollte.

Diese drei Beispiele zeigen, dass man auch in Zeiten, in denen wirtschaftliche Reformen drängender sind denn je, wachsam sein muss, wenn es um den Schutz der Bürgerrechte geht. Oder gerade dann – zumindest bei dieser Regierung.

Anlässlich der geplanten Abstimmung des EU-Parlaments zur Chatkontrolle erklärt das Mitglied im FDP-Bundesvorstand Moritz Körner MdEP:

„Die Chatkontrolle ist ein Frontalangriff auf das digitale Briefgeheimnis und stellt alle Bürger unter Generalverdacht. Sie ist eine unverhältnismäßige und brandgefährliche CDU-Schnüffelinitiative, die den Kinderschutz bösartig instrumentalisiert. Diese anlasslose Massenüberwachung privater Kommunikation ist heute nicht ohne Grund verboten.

Noch im Oktober erklärte CDU-Fraktionschef Spahn, die CDU sei gegen die anlasslose Kontrolle von Chats. Das sei so, ‚als würde man vorsorglich mal alle Briefe öffnen und schauen, ob da etwas Verbotenes drin ist‘. Heute will die CDU im Europäischen Parlament genau diese digitale Brieföffnung ermöglichen. Erneut bricht die CDU ihr Wort. Erneut macht die CDU Bürger politikverdrossener.

Für das verpflichtende Aufspüren von Kindesmissbrauchsmaterial liegen seit Langem ausgearbeitete Kompromissvorschläge des Europäischen Parlaments und des Rats auf dem Tisch. Anstatt diese endlich umzusetzen, forciert die CDU eine Übergangsregelung für freiwillige Scans und verzögert damit eine Einigung auf wirksamen Kinderschutz. Der CDU geht es offensichtlich nicht um das Wohl von Kindern.“

Der FDP-Bundesvorsitzende Wolfgang Kubicki schrieb für Cicero Online folgende Kolumne:

Wo man auch hinschaut: Alle politisch Verantwortlichen betonen den Wert der freiheitlichen Demokratie und wie wichtig es ist, sie zu verteidigen. Dem ist selbstverständlich beizupflichten. Dennoch muss ich feststellen, dass ich, je häufiger ich diesen abstrakten Glaubenssatz höre, desto seltener im politischen Berlin Menschen begegne, die daraus konkrete Ableitungen ziehen – und zwar auch dann, wenn diese nicht der eigenen politischen Opportunität dienen.

Man kann das gut am Bundesparteitag der AfD studieren, der an diesem Wochenende in Erfurt stattfinden soll. Da sind die einen, die meinen, der Demokratie dadurch zu dienen, dass sie den Bundesparteitag verhindern. Ich habe es an dieser Stelle bereits geschrieben und wiederhole es gern: Wer Parteitage verhindert, dient nicht der Demokratie und schützt auch nicht unsere Verfassung. Die Parteien haben – anders, als die AfD oft den Eindruck zu erwecken versucht – eine zentrale Aufgabe in unserem Verfassungsgefüge. Deshalb widmet Artikel 21 unseres Grundgesetzes ihrer Stellung und Verfasstheit in unserem Gemeinwesen einige kurze und prägnante Sätze. Dort heißt es unter anderem, dass ihre innere Ordnung demokratischen Grundsätzen entsprechen muss. Es ist dementsprechend keine PR-Nummer, wenn Parteien Parteitage abhalten, sondern eine verfassungsrechtliche Anforderung.

Nun höre ich diejenigen, die sagen: Aber die AfD ist selbst eine verfassungswidrige Partei und lediglich noch nicht vom Bundesverfassungsgericht verboten worden. Dieses Argument kann in einem Rechtsstaat jedoch schon grundsätzlich nicht gelten, weil Recht nicht auf der Straße, sondern in Gerichtssälen von einer unabhängigen Justiz gesprochen wird. Und ich möchte, dass das auch so bleibt. Deshalb lehne ich jede Aufforderung, die auf eine Verhinderung des Parteitages hinausläuft, entschieden ab.

Dass vor wenigen Tagen in der „taz“ ein Aufruf erschien, in dem ein deutscher Rechtsprofessor gemeinsam mit seiner Co-Autorin erklärt, man müsse den Parteitag verhindern, um die Verfassung zu schützen, finde ich daher äußerst irritierend. Mit Sätzen wie „Die Blockade ist Illegalität im Namen der Legitimität“ ruft man geradezu zur Selbstjustiz auf – und das alles unter dem Vorwand, Staat und Politik hätten „versagt“. Ich finde ebenfalls, dass Staat und Politik häufig versagen. Zum Beispiel am Donnerstag bei der Verkündung der „Reformergebnisse“ aus dem Kanzleramt. Ich halte diese Ergebnisse sogar für gefährlich, weil der Kern unseres demokratischen Gemeinwesens bedroht ist, wenn wir nicht endlich aus der wirtschaftlichen Krise herauskommen. Und trotzdem werde ich die daraus folgenden Steuern und Mehrbelastungen zahlen müssen, sofern sie den Deutschen Bundestag passieren. Was denn sonst? Wer wie Ralf Michaels und Anne Gräfe in der „taz“ argumentiert, hat aus meiner Sicht jedes verfassungsrechtliche Maß verloren. Alle Organisationen, die an diesem Wochenende zu Protesten in Erfurt aufgerufen haben, sind deshalb gut beraten, sich von solchen Tendenzen und insbesondere vom Bündnis „Widersetzen“, das auf eine Verhinderung des Parteitages abzielt, klar abzugrenzen. 

Und vor allem linke Parteien, Gewerkschaften und Kirchen sind mit Friedensappellen zu allen möglichen Themen meist schnell zur Hand. Mein Appell richtet sich heute genau an diese Gruppen: Nutzen Sie Ihre eigenen Veranstaltungen, um die Friedlichkeit Ihres Protestes hervorzuheben. Und vergessen wir niemals: Die Polizistinnen und Polizisten, die an diesem Wochenende ihre Knochen hinhalten müssen, schützen keine politische Richtung, sondern das Recht, das diesen AfD-Parteitag nun einmal ermöglicht und vorsieht.

Es gibt aber noch eine andere Seite: Wer die freiheitlich-demokratische Grundordnung verteidigt, muss auch das Recht auf Protest verteidigen. Die Versammlungsfreiheit gehört zu unseren zentralen Grundrechten. Und selbstverständlich gehört dazu auch das Recht, gegen Parteitage zu demonstrieren. Ich habe am Tag meiner Wahl zum Bundesvorsitzenden der FDP nicht ohne Grund ein Bild der Massenkundgebung am Rande des FDP-Parteitags 1968 in Freiburg geteilt, bei der Ralf Dahrendorf mit dem linken Studentenführer Rudi Dutschke auf einem Lautsprecherwagen debattierte. Es gibt keinen Grund, solche Proteste pauschal zu verurteilen oder als unlauter zu brandmarken, wie es aus der rechten Ecke immer wieder versucht wird.

Und ja: Protest ist nicht dazu da, denjenigen, gegen die er sich richtet, zu gefallen oder ihnen das Leben möglichst leicht zu machen. Es geht schließlich darum, sich möglichst lautstark zu artikulieren oder – um eine abgedroschene Wendung zu benutzen – ein Zeichen zu setzen. Die Grenzlinie wird dabei nicht von einer subjektiv empfundenen Legitimität gezogen, sondern von der objektiven Legalität. Konkret heißt das: Friedlich muss es bleiben, und eine Verhinderung des Parteitages kann nicht das Ziel sein. In diesem Rahmen sind beispielsweise auch Sitzblockaden nicht per se illegal. Genau das hat Marie-Agnes Strack-Zimmermann in dieser Woche im Fernsehen bei „Welt“ erklärt. Woraufhin von mancher Seite hineininterpretiert wurde, sie unterstütze eine vollständige Blockade des Parteitages, obwohl sie ausdrücklich gesagt hat, dass dieser stattfinden muss. Diese böswillige Interpretation zeigt jedoch, dass es auch Menschen gibt, die sich am Recht auf Demonstration ähnlich stören wie andere am Recht darauf, einen Parteitag abzuhalten. Freiheit ist kein exklusives Recht. Sie steht auch dem politischen Gegner zu. 

Wer die freiheitliche Demokratie liebt und verteidigt, erkennt daher beides an – und zwar unabhängig davon, ob man die Inhalte der Parteitage oder der Demonstrationen teilt oder ablehnt. Das ist deutlich unangenehmer, als wohlfeile Sonntagsreden zu halten. Aber Demokratie besteht nicht aus permanenter Selbstbestätigung. Gott sei Dank. Sonst wäre sie auch ziemlich langweilig.

Anlässlich der Debatte um Blockaden des AfD-Bundesparteitags erklärt der FDP-Bundesvorsitzende Wolfgang Kubicki:

„Die AfD ist eine völkisch-nationalistische Partei. Ihr Programm aus Abschottung, Ressentiment und Staatsgläubigkeit ist die Antithese zu allem, wofür Liberale stehen. Die Freien Demokraten bekämpfen die AfD – inhaltlich, in den Parlamenten, an jedem Infostand und auf den Podien.

Zugleich gilt: Solange das Bundesverfassungsgericht eine Partei nicht verboten hat, hat sie dieselben Rechte wie jede andere (Art. 21 GG). Dazu gehört das Recht, Parteitage abzuhalten; öffentliche Einrichtungen sind diskriminierungsfrei zu überlassen (§ 5 PartG). Der Bundesparteitag am 4./5. Juli in Erfurt ist rechtmäßig – ob das gefällt oder nicht.

Friedlicher Protest – laut, sichtbar, in Hör- und Sichtweite – ist legitim und gehört zu einer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft. Die FDP steht für die Verteidigung der Versammlungsfreiheit gegen unbotmässige Angriffe. Egal aus welchem Lager. Wer aber einen Parteitag gezielt verhindern will, wer Delegierte blockiert, einschüchtert oder angreift, übt keinen zivilen Ungehorsam aus, sondern begeht Rechtsbruch (§ 21 VersammlG, § 240 StGB) – und macht der AfD das größte Geschenk: die Opferrolle frei Haus.

Der Rechtsstaat beweist sich am Gegner, nicht am Freund. Wer Grundrechte nach Gesinnung verteilt, verteidigt nicht die Demokratie, sondern übernimmt die Methoden ihrer Feinde. Wir erwarten von Stadt und Land, die Durchführung des Parteitags ebenso zu gewährleisten wie das Recht auf friedlichen Protest.

Die AfD wird nicht auf der Straße blockiert – sie wird in der Sache geschlagen.“

Der FDP-Bundesvorsitzende Wolfgang Kubicki schrieb für Cicero Online folgende Kolumne:

Kennen Sie Selbstständige oder sind Sie vielleicht selbst selbstständig tätig? Dann sind Ihnen womöglich bestimmte Eigenschaften aufgefallen, die viele dieser Menschen teilen – altmodisch und verallgemeinernd gesagt: aus welchem Holz sie geschnitzt sind.

Wie alle hart arbeitenden Menschen tragen auch Selbstständige die Verantwortung für die eigene Existenz und die ihrer Familien. Selbstständige mit Angestellten tragen jedoch nicht nur diese Verantwortung, sondern auch eine Verantwortung für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und in gewisser Weise für deren Familien. Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten oder in der unsicheren Gründungsphase kann einem das schon den Schlaf rauben. Schlaf, der für Menschen, die in ihrem Berufsleben nie eine 40-Stunden-Woche kannten, eigentlich besonders wichtig wäre.

Und wenn ein Selbstständiger einmal krank wird, kann er sich oft auch nicht einfach krankmelden. Kein gelber Schein kann ihm oder ihr auch nur zeitweise die Verantwortung, die Last und oftmals die akut anstehende Arbeit abnehmen.

Wer all das auf sich nehmen will – und die zusätzlichen staatlichen Belastungen lasse ich an dieser Stelle bewusst noch außen vor –, muss tatsächlich gewisse Eigenschaften mitbringen. Optimismus zum Beispiel und Entschlossenheit. Natürlich auch eine gewisse Risikobereitschaft und vor allem die Freude daran, etwas Eigenes zu schaffen und damit Erfolg zu haben.

Wenn sich dieser Erfolg dann einstellt, hat man sich in Deutschland in weiten Teilen der medialen und politischen Landschaft allerdings endgültig verdächtig gemacht. Das könne ja nicht mit rechten Dingen zugehen, und überhaupt müsse das doch auf dem Rücken anderer Menschen geschehen sein. Dabei ist unternehmerischer Erfolg genau das, was die enorme Last, die Selbstständige auf sich nehmen, überhaupt erst rechtfertigt. Unternehmertum ist die Triebfeder einer sozialen Marktwirtschaft und damit unseres Wohlstands. Wer meint, eine Volkswirtschaft allein mit staatlichen Betrieben organisieren zu können, der sollte noch einmal auf die Bilder der DDR im Moment ihres Untergangs und auf den ruinösen Zustand dieses Teils unseres Landes nach 40 Jahren sozialistischer Diktatur blicken.

Wenn man auf all die Lasten schaut, die bereits aus der Natur der Sache auf der Selbstständigkeit ruhen, müsste ein auf Wohlstand ausgerichtetes Staatswesen geradezu erpicht darauf sein, die zusätzlichen Hürden für Selbstständige so gering wie möglich zu halten. Dass dies nicht der Fall ist, hat sich inzwischen herumgesprochen. Dass trotz dieser Erkenntnis die Belastungen weiter zunehmen, erklärt den dramatischen Politikverdruss, den ich unter vielen Unternehmerinnen und Unternehmern wahrnehme und der derzeit so ausgeprägt ist, wie ich es mir noch vor wenigen Jahren nicht hätte vorstellen können.

Deshalb sind die Pläne der Bundesregierung, Selbstständige in der gesetzlichen Rentenversicherung zwangszuversichern, so grundfalsch, gefährlich und verwerflich. Es ist bereits aus rein rationaler Sicht eine Fehlentscheidung, die finanzielle Last einer Selbstständigkeit staatlicherseits zusätzlich zu erhöhen. Man fragt sich ohnehin, wer sich angesichts der bürokratischen Gemengelage in Deutschland noch freiwillig auf das Wagnis der Selbstständigkeit einlässt, wenn er die Möglichkeit hat, dies auch anderswo zu tun.

Aber auch das dahinterstehende Menschenbild ist kaum zu ertragen. Immer wieder wird kolportiert, Selbstständige würden sich der Solidargemeinschaft entziehen. Dabei sind sie eine tragende Säule dieser Solidargemeinschaft – nicht zuletzt durch ihre Bereitschaft, Risiken einzugehen. Selbstständigkeit bedeutet oft, mit der eigenen Existenz für eine Idee zu haften. Ohne Netz und doppelten Boden. Von dieser Bereitschaft lebt unsere gesamte Konzeption der sozialen Marktwirtschaft. Zum Dank werden Selbstständige beschimpft und nun in die Rentenversicherung gezwungen. 

Es gibt dafür übrigens keine sozialpolitischen Erwägungen, außer der Tatsache, dass das bisherige Rentensystem vor erheblichen finanziellen Problemen steht. Es geht allein ums Abschöpfen, nicht um eine systemische Reform. Damit geht ein Paradigmenwechsel in unserem gesamten Sozialversicherungssystem einher. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis man Selbstständige auch in die Pflege- und Arbeitslosenversicherung zwingt, wenn diese Systeme erst einmal unter genügend finanziellen Druck geraten. Mit welcher Begründung wollte man das verhindern, wenn der Tabubruch in der Rentenversicherung erst einmal vollzogen ist?

Dass das Rentensystem unter Druck steht, hängt auch damit zusammen, dass viele Jahre ungenutzt verstrichen sind, in denen man bereits hätte handeln können. Für die Idee einer Aktienrente, die nun richtigerweise eingeführt werden soll, wurde die FDP jahrelang scharf kritisiert. Vom „Verzocken“ der Altersvorsorge war die Rede, von einer unseriösen und luftigen Idee.

Und jetzt, da das Eis gebrochen scheint, stellt sich der Bundeskanzler vor den BDI und schwärmt davon, dass das Geld für die Aktienrente am deutschen Kapitalmarkt investiert werde und der deutschen Wirtschaft zur Verfügung stehe. Ja, Sie haben richtig gelesen: Der Kanzler will politische Vorgaben dafür machen, wo das Geld der Aktienrente investiert wird. Das Geld, das den Versicherten – und künftig womöglich auch den Selbstständigen – für die Aktienrente abgenommen wird, soll nicht allein mit Blick auf Risikostreuung und Rendite investiert werden, sondern zugleich als Konjunkturprogramm dienen. Das ist wahrlich eine gefährliche Form der Zockerei.

Für die Selbstständigen, die ihre Altersvorsorge bislang entweder selbst über den Kapitalmarkt oder über die berufsständischen Versorgungswerke organisiert haben, ist das besonders bitter. Denn sie tragen die volle Last der Vorsorge selbst – also das, was sich bei Arbeitnehmern und Arbeitgebern auf Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile verteilt.

Ihnen wird damit die bisherige Möglichkeit genommen, besser für das Alter vorzusorgen, als es Friedrich Merz mit seinen Plänen für sie vorsieht.

Es handelt sich um die zweite große Fehlentscheidung neben der geplanten Zwangsversicherung für Selbstständige. Die dritte große Fehlentscheidung besteht darin, die Aktienrente über Beitragserhöhungen zu finanzieren und damit Arbeit weiter zu verteuern. Das belastet nicht nur die Versicherten, sondern auch die Arbeitgeber.

Die vierte große Fehlentscheidung ist die Abschaffung der Minijobs. Sie wurden als Teil der Sozialstaatsreformen unter Gerhard Schröder eingeführt – dem letzten erfolgreichen Versuch in Deutschland, eine große Reform umzusetzen. Dass ausgerechnet hier das Rad zurückgedreht werden soll, ist bemerkenswert. Arbeitnehmern und Arbeitgebern wird Flexibilität genommen. Die illegale Beschäftigung – insbesondere im haushaltsnahen Bereich – dürfte zunehmen, während die Hürden für die Rückkehr in den regulären Arbeitsmarkt steigen.

All das sind Gründe dafür, dass die schlaflosen Nächte vieler Selbstständiger durch die Vorhaben der Bundesregierung eher mehr als weniger werden. Wir zementieren ein feindseliges Klima gegenüber unternehmerischer Freiheit und Selbstständigkeit. Was als großer Wurf für die Altersvorsorge gedacht war, droht uns wirtschafts- und standortpolitisch weit zurückzuwerfen und muss in dieser Form verhindert werden. 

Die Einführung der Parkraumbewirtschaftung in der Heidelberger Bahnstadt war ein wichtiger Schritt, um den öffentlichen Raum fairer zu ordnen und die Verkehrssituation zu verbessern. Grundlage dafür war auch das Feedback aus der Bürgerschaft. In der praktischen Umsetzung zeigte sich jedoch schnell: Die Regelungen waren zu hart ausgestaltet und haben Anwohnerinnen und Anwohner ebenso wie Gewerbetreibende und deren Beschäftigte spürbar belastet – finanziell wie auch im Alltag.

Zu hohe Gebühren, eine zu kurze erlaubte Parkdauer und eine fehlende soziale Ausgewogenheit führten zu berechtigter Kritik. Für die FDP Heidelberg war klar: Gute Mobilitätspolitik muss praktikabel, verhältnismäßig und sozial verträglich sein. Genau hier haben wir angesetzt.

Auf Initiative unseres Bezirksbeirats Herrn Derkau wurde in der letzten Bezirksbeiratssitzung das Thema offen als Tagesordnungspunkt besprochen. In einem offenen, konstruktiven Austausch mit dem zuständigen Amt für Mobilität konnten die bestehenden Probleme klar benannt und gemeinsam Lösungen erarbeitet werden. Für diesen Dialog und die Bereitschaft, Hinweise aus dem Gremium aufzunehmen, bedanken wir uns ausdrücklich.

Kurzfristige Verbesserungen werden umgesetzt

Als direkte Reaktion auf die vorgebrachten Anliegen werden folgende Maßnahmen kurzfristig umgesetzt:

  • Vergrößerung der Zonenbeschilderung, um die Sichtbarkeit und Verständlichkeit deutlich zu verbessern
  • Einführung der digitalen „Brötchentaste“, um kurze Erledigungen unkompliziert zu ermöglichen
  • Verlängerung des Kurzzeitparktickets von 2 auf 4 Stunden, was insbesondere Anwohnern und deren Besucher sowie dem Einzelhandel und dessen Kundschaft zugutekommt

Diese Anpassungen sind ein wichtiger erster Schritt, um die Parkraumbewirtschaftung alltagstauglicher zu gestalten.

Weitere Anpassungen in der Prüfung

Parallel dazu läuft eine umfassende Evaluation der Parkraumbewirtschaftung in der Bahnstadt. Dabei werden derzeit unter anderem folgende Punkte geprüft:

  • Preisreduzierung beim Monatsticket
  • Einführung eines Abend- bzw. Wochenendtarifs
  • Anpassung der Gebührenstruktur für die Parkdauer von 2–4 Stunden, ohne lineare Kostensteigerung
  • Gebührenbefreiung oder -reduzierung an Sonntagen
  • Verlängerung der Geltungsdauer der Brötchentaste auf eine Stunde

Unser Anspruch als FDP

Die FDP Heidelberg setzt sich konsequent dafür ein, dass Mobilitätskonzepte nicht an der Lebensrealität der Menschen vorbeigehen. Ordnung im öffentlichen Raum darf nicht zur Überforderung für Anwohner, Beschäftigte und Betriebe werden. Dass nun konkrete Verbesserungen umgesetzt und weitere geprüft werden, zeigt: Sachliche Kritik, konstruktiver Dialog und liberale Kommunalpolitik wirken.

Wir bleiben an dem Thema dran – für Heidelberg, das lebendig, erreichbar und fair bleibt.

Die FDP-Generalsekretärin Nicole Büttner gab der „Schwäbischen Zeitung“ (Donnerstag-Ausgabe) und „schwaebische.de“ das folgende Interview. Die Fragen stellte Robin Halle:

Frage: Frau Büttner, Umfragen sehen die FDP in Baden-Württemberg bei fünf Prozent. Würden Sie darauf wetten, dass Ihre Partei wieder in den Landtag einzieht?

Büttner: Ich bin sicher, dass wir es schaffen. Ganz sicher.

Frage: Dann können Sie ja wetten.

Büttner: Um was denn?

Frage: Das müssen Sie sagen. Es muss aber wehtun, wenn Sie die Wette verlieren.

Büttner: Wehtun? Okay. Ich liebe meine Haare. Ich rasiere mir eine Glatze, wenn wir den Einzug in den Landtag verpassen. Alles weg. Radikal.

Frage: Die Wette gilt?

Büttner: Ja. Aber Sie werden mich niemals mit Glatze erleben. Weil wir sicher in den Landtag einziehen. Wir haben in den vergangenen Jahren von Wahlprognose bis Wahlergebnis immer zugelegt. Unser Spitzenkandidat Uli Rülke beweist jeden Tag, dass es die FDP ernst meint. Wir wollen Regierungsverantwortung übernehmen, um einen echten Politikwechsel in Baden-Württemberg zu gestalten.

Frage: In aktuellen Umfragen rangiert die CDU bei 30 Prozent, die Grünen bei 20. Vieles deutet auf eine schwarz-grün regierte Landesregierung unter der Führung von Manuel Hagel. Wie kommen Sie darauf, dass die FDP Regierungsverantwortung übernehmen könnte?

Büttner: Das Spielfeld ist völlig offen. Die Menschen erkennen, dass die regierenden Parteien in der vergangenen Legislatur nichts maßgeblich geändert haben. Die großen Probleme im Leben der Menschen wurden nicht angegangen. Deshalb vermissen viele die Stimme der Liberalen in der Regierung. Es ist unser Auftrag, diese Unzufriedenheit in Wählerstimmen zu übersetzen und Lösungen zu entwickeln.

Frage: Das beantwortet nicht die Frage nach einer möglichen Regierungsbeteiligung.

Büttner: Doch. Ich bin fest überzeugt, dass wir bis zur Wahl deutlich zulegen. Dann sprechen wir bei der Regierungsbildung über ein Wahlergebnis, nicht über Prognosen.

Frage: Das heißt, Sie schielen in Richtung acht, neun, zehn Prozent?

Büttner: Auf jeden Fall. Ich gehe fest davon aus, dass wir mehr als acht Prozent in Baden-Württemberg holen.

Frage: Das funktioniert nur mit gangbaren Inhalten. Welche Position unterscheidet die FDP in Baden-Württemberg fundamental von der CDU?

Büttner: Konsequenter Bürokratieabbau. Wir haben ein fertiges Konzept in der Schublade. Wir möchten drei Verwaltungsebenen statt fünf. Wir wollen Dinge vereinfachen und verschlanken. Da tut sich die CDU deutlich schwerer. Mit uns in der Regierung können wir die nötige Verwaltungsreform sofort angehen.

Frage: Wo liegt der Hauptunterschied gegenüber den Positionen von Grünen und SPD?

Büttner: In der Bildungspolitik. Wir wollen für wirklich messbare Verbesserungen bei der Bildungsqualität sorgen – und den Lehrermangel, den Investitionsstau und die Gleichmacherei in der Bildungspolitik bekämpfen. Wir wollen junge Menschen bestmöglich für die Zukunft rüsten und ideale Startbedingungen schaffen.

Frage: Mit Verlaub: Das klingt sehr allgemein.

Büttner: Dann gerne konkret: Wir wollen doppelt so viel Geld in Grundschulen investieren wie bisher! Im Leben entscheidet sich sehr früh, wohin der spätere Weg führt. Bildung ist der Schlüssel! Wir werden auch ernsthaft der Frage nachgehen, warum in Baden-Württemberg 2500 Lehrer fehlen, die die Landesregierung scheinbar nicht vermisst. Auf diese wichtige Frage habe ich bis heute keine plausible Antwort bekommen. Das geht einfach nicht! Bei der Frage nach sozialer Gerechtigkeit ist Bildung eine der entscheidenden Stellschrauben, an der aber im Land wie im Bund kaum gedreht wird. Wir haben jedoch keine Probleme, SPDler in die Schranken zu weisen, was sozialpolitische Themen angeht. Das scheint Herrn Merz sehr schwer zu fallen.

Frage: Lassen Sie uns in Baden-Württemberg bleiben. Wenn Sie die Spitzenkandidaten betrachten, Ihren Parteifreund Hans-Ulrich Rülke (FDP) mal ausgenommen. Wem trauen Sie fachlich am ehesten zu, das Land als Ministerpräsident zu führen: Manuel Hagel (CDU), Cem Özdemir (Grüne), Andreas Stoch (SPD), Markus Fronmaier (AfD) oder Kim Sophie Bohnen (Linke)?

Büttner: Herrn Hagel. Er schaut ernsthaft, welche Lösungen zu einem Politikwechsel in Baden-Württemberg führen. Er hat verstanden, dass es diesen Wechsel geben muss. Weil die Menschen unzufrieden sind. Weil die Konjunktur leidet. Weil Baden-Württemberg einfach mehr verdient hat. Für die nötigen Veränderungen braucht es aber die Energie und Ideen der Liberalen.

Frage: Wer wäre für das Amt – aus Ihrer Sicht – am schlechtesten geeignet?

Büttner: Herr Fronmaier. Ich kann bei ihm keine Konzepte erkennen. Offen gesagt: Er motzt nur, statt Dinge ernsthaft verändern zu wollen.

Frage: Sie treten als neue Generalsekretärin ziemlich selbstbewusst auf. Ist das gewollt, nachdem Ihr Vorgänger Marco Buschmann relativ blass blieb?

Büttner: Es geht nicht um mich. Es geht um die Neuausrichtung der FDP als Zukunftspartei für Aufstieg, Wohlstand und Freiheit. Es geht um die zentralen Themen unserer Partei: Steuervereinfachung, Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung, Abbau von Berichtspflichten und Formularen, zukunftsweisende Bildung, die Einführung einer Kapitaldeckung in den Sozialsystemen – dafür steht die neue FDP.

Frage: Der Abbau von Berichtspflichten und Formularen ist doch seit jeher ein Thema der FDP. Was ist neu daran?

Büttner: Die Radikalität in der Umsetzung, wenn wir Regierungsverantwortung in Baden-Württemberg tragen. Herr Rülke hat kürzlich gefragt: Was würde eigentlich passieren, wenn wir den Großteil der Dokumentationspflichten in der Wirtschaft abschaffen? Schauen wir doch mal, was dann passiert. Ich glaube: Das Land würde keinen Schaden nehmen, die Wirtschaft und Bürger könnten aufatmen. Deshalb sage ich: Nicht ständig reden, sondern machen! Das ist unsere Botschaft an Baden-Württemberg: Machen!

Frage: Und wenn es nicht klappt mit dem „Machen“, sehen wir Sie im März mit Glatze …

Büttner: Wie gesagt: Sie erleben mich am Wahlabend strahlend und mit voller Haarpracht. Ich bin fest davon überzeugt, dass ich in jede Kamera sagen werde: „Von dieser Wahl in Baden-Württemberg geht ein wichtiges Signal nach Deutschland! Die Botschaft der Wählerinnen und Wähler ist eindeutig: Es braucht eine liberale Stimme in der Politik!“ Aber, ja: Falls ich mich täusche, sehen Sie mich im Frühjahr mit einer Glatze. Sie können mich an meinen Taten messen. Ebenso wie meine Partei.

Zu den Diskussionen um die Erbschaftssteuer erklärt der FDP-Bundesvorsitzende Christian Dürr:

„In Deutschland müssen sich täglich immer mehr Menschen Sorgen um ihre Jobs machen, und immer mehr Familien sind in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht. Dass in dieser längsten wirtschaftlichen Schwächephase in der Geschichte der Bundesrepublik sogar noch über Steuererhöhungen und immer mehr Umverteilung diskutiert wird, ist eine Kampfansage gegen Aufschwung und Wachstum.
Einer der letzten Standortvorteile in Deutschland sind die vielen familiengeführten mittelständischen Unternehmen, die von der Bundesregierung ohnehin gerade im Stich gelassen werden.
Die Erbschaftssteuer trifft nicht die Großkonzerne sondern die vielen Familienunternehmen in unserem Land. Anstatt diese noch stärker zu belasten, sollte die Erbschaftssteuer auf in Unternehmen gebundene Werte grundsätzlich hinterfragt werden. Denn dort ist die Erbschaftssteuer faktisch eine Besteuerung von Arbeitsplätzen. In der Realität würde die Besteuerung von Firmenübergaben auf die kommende Generation bedeuten, dass sich der Inhaber verschulden oder Anteile verkaufen muss, um die Steuer zu bezahlen. Beides gefährdet Jobs.
Würde die Koalition genauso engagiert über Entlastungen streiten wie über Steuererhöhungen, wäre vielen Betrieben und Familien bereits geholfen.“