Informationen zur Grundsteuer in Heidelberg
Stand 09.12.2024
Auf Grund der Vielzahl der Anfragen, die an die Gemeinderatsmitglieder der FDP Heidelberg herangetragen wurden, finden Sie im Folgenden Informationen zur Berechnung der Grundsteuer in Heidelberg. Falls Sie hiervon betroffen sind, empfehlen wir dies mit Ihrem Steuerberater abzuklären.
- Das Finanzamt erstellt einen Bescheid über den Grundsteuerwert Stichtag (Hauptfeststellung) auf den 1.1.2022.
- Das Finanzamt erstellt einen Bescheid über den Grundsteuermessbetrag Stichtag (Hauptveranlagung) auf den 1.1.2025.
- Die Stadt Heidelberg (der Gemeinderat) legt den Hebesatz für 2025 fest. Der Hebesatz, der bis Ende 2024 gültig ist (470%), wird verringert. Aktuell wird ein Hebesatz von 185% diskutiert. Die Festlegung erfolgt in einer der nächsten Sitzungen des Gemeinderates der Stadt Heidelberg.
- In Baden-Württemberg bzw. in Heidelberg sind die Faktoren auf Grund derer der Grundsteuerwert ermittelt wird:
- Die Größe des Grundstücks (in m2)
- Der Bodenrichtwert. Dieser wird vom Gutachterausschuss festgelegt. Den Bodenrichtwert findet man in „Boris“ unter: https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/?app=boris_bw_gstb&commune=heidelberg&lang=de. Hier sind die Erläuterungen des Gutachterausschusses zu den Bodenrichtwerten 2022 zu berücksichtigen. Diese Erläuterungen finden Sie unter folgendem link: https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisfachdaten/lgd-gstb/2024/08221000-oertliche-Fachinformationen_2022.pdf. Hier gibt es Informationen zu großen Grundstücken.
- Die Art des Grundstücks (z.B.: bebaut mit einem Einfamilienhaus oder einem Mehrfamilienhaus, private Grünfläche, forstwirtschaftliche Fläche, …)
- Die Bescheide des Finanzamtes sollten mittlerweile alle bei den Eigentümern der Grundstücke eingegangen sein.
- Die Höhe der Grundsteuer wird berechnet, indem der Grundsteuermessbetrag mit dem neuen Hebesatz multipliziert wird.
- Es war der Vorschlag des Bundes-Finanzministeriums, das Steueraufkommen der Städte/Gemeinden auf Gemarkungsebene, innerhalb einer Gemeinde, konstant zu halten. Daher kann sich die Grundsteuer im Einzelfall erniedrigen oder auch erhöhen.
- In Einzelfällen kann die Erhöhung zu einem Betrag führen, der ein Vielfaches der alten Grundsteuer ist. In diesen Fällen gibt es insbesondere folgende Möglichkeiten:
- Überprüfung des Bescheides über den Grundsteuerwert hinsichtlich der Angaben, die vom Besitzer bei der Erklärung der Grundsteuer angegeben wurden (vgl. oben):
- Die Größe es Grundstückes
- Der Bodenrichtwert unter Berücksichtigung der Erläuterungen des Gutachterausschusses
- Der Art des Grundstückes
- Die Erstellung eines Gutachtens zur Neubewertung des Grundstückes durch einen Gutachter oder den Gutachterausschuss. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass niedrigere Werte nur dann akzeptiert werden, wenn diese mindestens 30% niedriger sind.
- Bei Grundstücken, die aus mehreren Flurnummern bestehen, empfiehlt es sich zu erwägen, ob es durch eine Zusammenlegung der Flurnummern zu einem reduzierten Grundsteuerbetrag kommt und ob dieser niedrigere Betrag die Kosten der Zusammenlegung aufwiegt.
- Überprüfung des Bescheides über den Grundsteuerwert hinsichtlich der Angaben, die vom Besitzer bei der Erklärung der Grundsteuer angegeben wurden (vgl. oben):