KUBICKI-Kolumne: Die gefährliche Normalisierung staatlichen Versagens

5.9.26: Der FDP-Bundesvorsitzende Wolfgang Kubicki schrieb für Cicero Online folgende Kolumne:

Wir erleben seit Jahren an vielen Stellen Dinge, die auf ein strukturelles Problem des Staates beim Vollzug seiner originären Aufgaben hindeuten. Das Wort „Staatsversagen“ ist in diesem Zusammenhang natürlich schnell zur Hand, aber allzu oft ist dieser Befund nicht übertrieben. In keinem Bereich ist die staatliche Dysfunktionalität seit über einem Jahr so breit diskutiert worden wie in der Migrationspolitik. Und trotzdem hat sich zu wenig geändert. Während Deutschlands Redakteure im Vorfeld der Sachsen-Anhalt-Wahl ihr Publikum mit spektakulären Thesen zu den Gründen des Aufstiegs der AfD beglücken, bleibt ein Grund so banal wie offensichtlich: die verfehlte und teilweise katastrophale Migrationspolitik der letzten Jahre.

Man darf sich natürlich die Frage stellen, warum so viele Menschen ausgerechnet einer chaotischen Gurkentruppe wie der AfD die Lösung des Problems zutrauen und den anderen Parteien nicht mehr. Die Antwort darauf dürfte schmerzlich sein, weil ich nicht glaube, dass man der AfD in der Breite eine besondere Problemlösungskompetenz zuspricht. Vielmehr wurde die Migrationspolitik in einem Maße von der Politik vermasselt, dass viele Menschen glauben, sie könnten diesen Befund nicht anders artikulieren als durch die Wahl der AfD. Und obwohl die Diagnose einer verfehlten Politik inzwischen wirklich beim Letzten angekommen sein müsste, reißen die Nachrichten nicht ab, die bei jedem Bürger mit klarem Verstand einfach nur Kopfschütteln und Entsetzen auslösen.

Ein aktuelles Beispiel sind die Berichte über das Ausländeramt in Köln, das die Abschiebung von 471 Ausreisepflichtigen hintertrieben haben soll. 200 davon sollen in ein „Bleiberechtsprojekt“ des Landes Nordrhein-Westfalen überstellt worden sein, obwohl bei 119 polizeiliche Erkenntnisse vorgelegen haben sollen. Der Irrsinn hinter dem Skandal zeigt sich manchen erst auf den zweiten Blick: Ein „Bleiberechtsprojekt“ für Ausreisepflichtige? Das ist ungefähr so, als gäbe es ein staatliches Bauprojekt zur Legalisierung illegaler Schwarzbauten im Naturschutzgebiet. Das ist schlicht nicht vermittelbar.

Und gleichzeitig schüttelt man immer wieder den Kopf, wenn es Berichte darüber gibt, dass ausgerechnet die gut integrierten und arbeitenden Menschen mit größter Vehemenz von den Ausländerbehörden verfolgt werden. Kriminelle ins Bleiberechtsprojekt, gut Integrierte in den Abschiebeflieger? Das ist zumindest auch eine Realität in Deutschland und weit mehr als eine Einzelfallbeschreibung, was schon der schiere Umfang des Kölner Falles zeigt.

Aber auch außerhalb der Migrationspolitik gibt es systemische staatliche Defizite, die das elementare Gerechtigkeitsempfinden eines jeden Menschen berühren müssen, ohne dass die Politik hierauf reagiert. Hierzu gehört die Tatsache, dass in Deutschland immer noch Grundsicherung gezahlt wird, obwohl der Leistungsempfänger per Haftbefehl gesucht wird. Ja, auch das ist eine Realität in Deutschland. Sie ist bekannt und wurde sogar schon von der Bundesregierung adressiert. Passiert ist aber: nichts.

Verantwortlich gemacht wird dafür – wie so oft, wenn die Union oder die SPD etwas nicht auf die Kette bekommen – der Datenschutz. Das ist natürlich nur eine ziemlich hanebüchene Argumentation. Unsere Rechtsordnung ist gespickt mit allerlei Mitteilungspflichten von Behörden untereinander. So auch das SGB X, in dessen § 68 es unter anderem um die Übermittlung von Daten an Polizei, Gerichte und Strafbehörden geht. Es wäre wirklich ein Klacks, diese Vorschrift anzupassen. Inzwischen dürfen Waffenbehörden auf Verdachtserkenntnisse der Verfassungsschutzbehörden zugreifen, aber die Information über einen Haftbefehl eines deutschen Gerichts soll am Datenschutz scheitern? Das ist wirklich lächerlich. Der Grund für das Versagen ist nicht „der Datenschutz“, sondern legislativer Unwille oder Unfähigkeit.

Dass solche Umstände trotz besserer Erkenntnis nicht abgestellt werden, ist wie ein Brandbeschleuniger für die um sich greifende Entfremdung zwischen staatlichen und politischen Institutionen einerseits und den Bürgerinnen und Bürgern andererseits. Zumal auch völlig unterschiedliche Maßstäbe zu gelten scheinen.

Wer einem per Haftbefehl gesuchten Verurteilten als Privatperson den monatlichen Lebensunterhalt bestreiten würde und so das Untertauchen überhaupt erst ermöglichte, sähe sich völlig zurecht mit dem Vorwurf der Strafvereitelung nach § 258 StGB konfrontiert. Beim Staat nimmt man denselben Sachverhalt einfach so hin. Da gibt es nichts zu erklären und nichts zu rechtfertigen. Und jeder, der das versucht, muss wirken, als verhöhne er die Bürgerinnen und Bürger.

Die dumme, in Medien und Politik verbreitete Angewohnheit, Dinge zu rechtfertigen, die nicht zu rechtfertigen sind, war ebenso dankbares Futter für jeden Populisten. Man schützt das Vertrauen in die Demokratie nicht, indem man mündige Bürger behandelt wie kleine Kinder, die die volle Wahrheit nicht vertragen können. Man beschädigt dieses Vertrauen vielmehr, weil man unter Beweis stellt, dass man in Wahrheit gar nicht an die Mündigkeit der Menschen glaubt.

Ohne diese Mündigkeit gibt es aber keine echte Demokratie. Ich wäre dankbar, wenn das der eine oder andere selbst ernannte Retter der Demokratie verstehen würde. Dann wäre unserem Gemeinwesen viel geholfen.

Noch mehr wäre uns geholfen, wenn unhaltbare Zustände auch wieder wie unhaltbare Zustände behandelt würden – indem man sie einfach konsequent abstellt.