Michael Eckert: „Die Werbeanlagensatzung …

 

… muss jetzt dringend überarbeitet werden. Dies war auch das eindeutige Ergebnis des Branchentreffens „Handel“ in der vergangenen Woche. Die aus den 70er-Jahren stammende Regelung ist völlig veraltet. Digitale Werbemedien kommen dort natürlich nicht vor und sind daher auch unzulässig. Die Regelungen, wann eine bestimmte Werbung erlaubt ist, sind zu unbestimmt. Das zur Beurteilung eingeräumte Ermessen wird oft zum Nachteil des Einzelhändlers ausgeübt. Wir brauchen keine langweilige Einheitswerbung, sondern individuelle Gestaltungen, die es gerade bei den oft liebevoll gestalteten inhabergeführten Geschäften erlauben, diese nach eigenem Geschmack darzustellen, was auch für die Altstadt positiv ist. Das geht auch ohne übertriebene Neonreklamen. Wichtig: aktuell  streitige Verfahren, wie z.B. gegen die Chocolaterie in der St. Anna Gasse, sollten so lange ruhend gestellt werden, bis die neue Satzung in Kraft tritt und dann danach beurteilt werden.

 

Ihr FDP-Stadtrat

Michael Eckert

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