Gerecht und nachvollziehbar…
Gerecht und nachvollziehbar sollten (die allgemein notwendigen!) Sondervorschriften aus Anlass der Corona-Pandemie schon sein, zumal sie in Grundrechte eingreifen. Dies ist aber nicht mehr der Fall. Warum dürfen Baumärkte öffnen, während Gottesdienste (mit meist weniger Besuchern!) verboten bleiben? Die Grenze von 800 qm im Einzelhandel ist willkürlich. Bei vielen Sportarten hat man ohnehin eine Distanz, die Ansteckungen ausschließt (z.B. Golf, Tennis, Leichtathletik). Selbstständige, Gastronomen, Einzelhändler, Sportstättenbetreiber u.a. dürfen nicht benachteiligt werden, wenn sie die Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregelungen sicherstellen.
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Ihr FDP-Stadtrat
Michael Eckert
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