Der Gemeinderat ist das Hauptorgan der Gemeinde

„Der Gemeinderat ist … das Hauptorgan der Gemeinde“

Dies sieht § 24 der Gemeindeordnung BW vor. Daraus folgt auch, dass Bürgermeister die Beschlüsse des Gemeinderates umsetzen müssen. Dies scheint bei Herrn Bürgermeister Erichson teilweise in Vergessenheit geraten zu sein, wenn es um die Öffnungszeiten der Gastronomie in der Altstadt geht. Nachdem der Gemeinderat andere Zeiten als von ihm vorgeschlagen beschlossen hat, fehlt es an immer mehr Punkten an der Umsetzung dieser Beschlüsse. Sogar feststehende Termine werden abgesagt. Dazu  erklärt er, er müsse nicht alle von ihm als falsch empfundenen Beschlüsse umsetzen. Diese Einstellung ist rechtswidrig. Daher sollte der OB nunmehr die Aufgaben rund um Sperrzeiten übernehmen.

Ihr FDP-Stadtrat

Michael Eckert

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