KUBICKI-Kolumne: Die Freiheit endet nicht beim politischen Gegner
Der FDP-Bundesvorsitzende Wolfgang Kubicki schrieb für Cicero Online folgende Kolumne:
Wo man auch hinschaut: Alle politisch Verantwortlichen betonen den Wert der freiheitlichen Demokratie und wie wichtig es ist, sie zu verteidigen. Dem ist selbstverständlich beizupflichten. Dennoch muss ich feststellen, dass ich, je häufiger ich diesen abstrakten Glaubenssatz höre, desto seltener im politischen Berlin Menschen begegne, die daraus konkrete Ableitungen ziehen – und zwar auch dann, wenn diese nicht der eigenen politischen Opportunität dienen.
Man kann das gut am Bundesparteitag der AfD studieren, der an diesem Wochenende in Erfurt stattfinden soll. Da sind die einen, die meinen, der Demokratie dadurch zu dienen, dass sie den Bundesparteitag verhindern. Ich habe es an dieser Stelle bereits geschrieben und wiederhole es gern: Wer Parteitage verhindert, dient nicht der Demokratie und schützt auch nicht unsere Verfassung. Die Parteien haben – anders, als die AfD oft den Eindruck zu erwecken versucht – eine zentrale Aufgabe in unserem Verfassungsgefüge. Deshalb widmet Artikel 21 unseres Grundgesetzes ihrer Stellung und Verfasstheit in unserem Gemeinwesen einige kurze und prägnante Sätze. Dort heißt es unter anderem, dass ihre innere Ordnung demokratischen Grundsätzen entsprechen muss. Es ist dementsprechend keine PR-Nummer, wenn Parteien Parteitage abhalten, sondern eine verfassungsrechtliche Anforderung.
Nun höre ich diejenigen, die sagen: Aber die AfD ist selbst eine verfassungswidrige Partei und lediglich noch nicht vom Bundesverfassungsgericht verboten worden. Dieses Argument kann in einem Rechtsstaat jedoch schon grundsätzlich nicht gelten, weil Recht nicht auf der Straße, sondern in Gerichtssälen von einer unabhängigen Justiz gesprochen wird. Und ich möchte, dass das auch so bleibt. Deshalb lehne ich jede Aufforderung, die auf eine Verhinderung des Parteitages hinausläuft, entschieden ab.
Dass vor wenigen Tagen in der „taz“ ein Aufruf erschien, in dem ein deutscher Rechtsprofessor gemeinsam mit seiner Co-Autorin erklärt, man müsse den Parteitag verhindern, um die Verfassung zu schützen, finde ich daher äußerst irritierend. Mit Sätzen wie „Die Blockade ist Illegalität im Namen der Legitimität“ ruft man geradezu zur Selbstjustiz auf – und das alles unter dem Vorwand, Staat und Politik hätten „versagt“. Ich finde ebenfalls, dass Staat und Politik häufig versagen. Zum Beispiel am Donnerstag bei der Verkündung der „Reformergebnisse“ aus dem Kanzleramt. Ich halte diese Ergebnisse sogar für gefährlich, weil der Kern unseres demokratischen Gemeinwesens bedroht ist, wenn wir nicht endlich aus der wirtschaftlichen Krise herauskommen. Und trotzdem werde ich die daraus folgenden Steuern und Mehrbelastungen zahlen müssen, sofern sie den Deutschen Bundestag passieren. Was denn sonst? Wer wie Ralf Michaels und Anne Gräfe in der „taz“ argumentiert, hat aus meiner Sicht jedes verfassungsrechtliche Maß verloren. Alle Organisationen, die an diesem Wochenende zu Protesten in Erfurt aufgerufen haben, sind deshalb gut beraten, sich von solchen Tendenzen und insbesondere vom Bündnis „Widersetzen“, das auf eine Verhinderung des Parteitages abzielt, klar abzugrenzen.
Und vor allem linke Parteien, Gewerkschaften und Kirchen sind mit Friedensappellen zu allen möglichen Themen meist schnell zur Hand. Mein Appell richtet sich heute genau an diese Gruppen: Nutzen Sie Ihre eigenen Veranstaltungen, um die Friedlichkeit Ihres Protestes hervorzuheben. Und vergessen wir niemals: Die Polizistinnen und Polizisten, die an diesem Wochenende ihre Knochen hinhalten müssen, schützen keine politische Richtung, sondern das Recht, das diesen AfD-Parteitag nun einmal ermöglicht und vorsieht.
Es gibt aber noch eine andere Seite: Wer die freiheitlich-demokratische Grundordnung verteidigt, muss auch das Recht auf Protest verteidigen. Die Versammlungsfreiheit gehört zu unseren zentralen Grundrechten. Und selbstverständlich gehört dazu auch das Recht, gegen Parteitage zu demonstrieren. Ich habe am Tag meiner Wahl zum Bundesvorsitzenden der FDP nicht ohne Grund ein Bild der Massenkundgebung am Rande des FDP-Parteitags 1968 in Freiburg geteilt, bei der Ralf Dahrendorf mit dem linken Studentenführer Rudi Dutschke auf einem Lautsprecherwagen debattierte. Es gibt keinen Grund, solche Proteste pauschal zu verurteilen oder als unlauter zu brandmarken, wie es aus der rechten Ecke immer wieder versucht wird.
Und ja: Protest ist nicht dazu da, denjenigen, gegen die er sich richtet, zu gefallen oder ihnen das Leben möglichst leicht zu machen. Es geht schließlich darum, sich möglichst lautstark zu artikulieren oder – um eine abgedroschene Wendung zu benutzen – ein Zeichen zu setzen. Die Grenzlinie wird dabei nicht von einer subjektiv empfundenen Legitimität gezogen, sondern von der objektiven Legalität. Konkret heißt das: Friedlich muss es bleiben, und eine Verhinderung des Parteitages kann nicht das Ziel sein. In diesem Rahmen sind beispielsweise auch Sitzblockaden nicht per se illegal. Genau das hat Marie-Agnes Strack-Zimmermann in dieser Woche im Fernsehen bei „Welt“ erklärt. Woraufhin von mancher Seite hineininterpretiert wurde, sie unterstütze eine vollständige Blockade des Parteitages, obwohl sie ausdrücklich gesagt hat, dass dieser stattfinden muss. Diese böswillige Interpretation zeigt jedoch, dass es auch Menschen gibt, die sich am Recht auf Demonstration ähnlich stören wie andere am Recht darauf, einen Parteitag abzuhalten. Freiheit ist kein exklusives Recht. Sie steht auch dem politischen Gegner zu.
Wer die freiheitliche Demokratie liebt und verteidigt, erkennt daher beides an – und zwar unabhängig davon, ob man die Inhalte der Parteitage oder der Demonstrationen teilt oder ablehnt. Das ist deutlich unangenehmer, als wohlfeile Sonntagsreden zu halten. Aber Demokratie besteht nicht aus permanenter Selbstbestätigung. Gott sei Dank. Sonst wäre sie auch ziemlich langweilig.


