Schlagwortarchiv für: Rechtsstaat

13.7.26: Anlässlich des diesjährigen Steuerzahlergedenktages erklärt der FDP-Generalsekretär Martin Hagen:

„Bis heute haben die Menschen für Staat und Sozialkassen gebuckelt, erst ab morgen landet Geld im eigenen Portemonnaie. Deutschland ist eines der Länder mit der höchsten Steuer- und Abgabenlast. Die geplante Reform der schwarz-roten Bundesregierung wird dies nicht verbessern, sondern verschlimmern. Die hohe Belastung wirkt sich insbesondere auf die hart arbeitende Mitte der Gesellschaft und die Wirtschaft negativ aus. 

Es braucht deshalb deutliche Entlastungen bei Steuern und Sozialabgaben. Der Abbau der kalten Progression muss institutionell verstetigt werden – die Anpassung des Steuertarifs an die Inflation darf kein Gnadenakt der Regierung mehr sein. Unser Ziel ist außerdem ein Vier-Stufen-Tarif bei der Einkommensteuer: 15, 25, 35 und in der Spitze maximal 42 Prozent. Das wäre ein echter Beitrag für ein einfaches und faires Steuersystem. Die Körperschaftsteuer muss schon 2027 gesenkt werden, um die Wirtschaft zu entlasten. 

CDU, CSU und SPD vernichten mit ihrer Belastungspolitik Wohlstand und demotivieren die Leistungsträger in unserer Gesellschaft.“

9.7.26: Zu den geplanten Kürzungen beim Elterngeld erklärt das FDP-Präsidiumsmitglied Susanne Seehofer:

„Die von Bundesfamilienministerin Karin Prien vorgelegte angebliche Modernisierung des Elterngeldes ist tatsächlich eine Kürzung. Die Familien werden durch die Absenkung der Bezugsdauer auf zwölf Monate insgesamt weniger Geld zur Verfügung haben – trotz höherem Monatsbetrag. Der Staat möchte es nicht den Eltern überlassen, welcher Elternteil wann und für wie lange in Elternzeit geht, auch wenn die das eigentlich besser wissen und eigenverantwortlich entscheiden könnten. Die kürzere Bezugsdauer zwingt Eltern nun die Frage auf, wie sie ihre Kinder betreuen können, denn der Kitaplatz kommt sicher keinen Tag früher. 

Schwarz-Rot ist längst zu einer Belastungskoalition geworden, und sie belastet vor allem die arbeitende Mitte und junge Familien. Es werden Mini-Entlastungen verkündet, die Neuverschuldung und die Zinslasten schränken den Handlungsspielraum künftiger Generationen zunehmend ein und bei der Rente ist eine wirkliche umfassende Strukturreform nicht erkennbar. CDU, CSU und SPD belasten die Leistungsträger in unserer Gesellschaft – diese Koalition wird immer mehr zu einer Hypothek für die Zukunftsfähigkeit Deutschlands.“

Der FDP-Bundesvorsitzende Wolfgang Kubicki schrieb für Cicero Online folgende Kolumne:

Eines muss man der Bundesregierung lassen: Wenig ist ihr im zurückliegenden Jahr gelungen, aber mit dem Reformpaket hat sie zumindest zweierlei geschafft. Zum einen brachte sie das Kunststück fertig, für wenigstens einen Tag das Narrativ zu setzen, die Beschlüsse des Koalitionsgipfels würden eine Entlastung für die Bürgerinnen und Bürger darstellen. Zwar haben nahezu alle Medien, die anfangs dieser Ente aufgesessen sind, inzwischen eingesehen, dass die Beschlüsse das glatte Gegenteil bedeuten. Aber immerhin konnte man für einige Stunden mit der Illusion einer reformfähigen Regierung reüssieren.

Zum Zweiten hat die Diskussion um die Beschlüsse dazu geführt, dass weitere Vorhaben dieser Regierung im Schatten bleiben und ohne größere Diskussion einfach durchlaufen. Das gilt in gewisser Weise sogar für den Haushaltsentwurf von Lars Klingbeil, der entgegen aller Beteuerungen eine Fortschreibung der unverantwortlichen Schuldenpolitik darstellt. Bis jetzt wurden nur unlautere Wetten auf die Zukunft unserer Kinder und Kindeskinder geschlossen. Inzwischen wird sogar das Tafelsilber verramscht, um den Anschein von Gestaltungsfähigkeit zu erhalten. In Anbetracht dessen ist das mediale Echo, das dieser Haushalt ausgelöst hat, recht lau.

Aber es gibt noch weitere Vorhaben dieser Bundesregierung, die Form und Gestalt annehmen. Und manche davon sind kreuzgefährlich, ohne dass sie bislang ausreichend Beachtung gefunden hätten. Sie betreffen nicht Sozialversicherungsbeiträge oder Bürokratie. Sie betreffen die Grundrechte und die Frage, wie wir sie in unserem Staatswesen mit Leben füllen wollen.

Da ist zum einen der geplante Angriff auf das Informationsfreiheitsgesetz, der als Teil des Reformpakets einen Beitrag zur Entbürokratisierung leisten soll. Dabei ist dieses Gesetz in Wahrheit eine Errungenschaft einer modernen Bürgergesellschaft. Es ermöglicht allen Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zu Informationen und Dokumenten staatlicher Stellen. Ein Staat kann gar nicht genug unter Rechtfertigungsdruck gegenüber den Menschen geraten, von denen er ermächtigt worden ist. Denn alle Staatsgewalt geht vom Volke aus, legt unsere Verfassung unmissverständlich fest. Das Volk und nicht die Regierung trägt in der Bundesrepublik die Souveränität. Demokratie ist Macht auf Zeit, und das funktioniert nur, wenn sich alle Bürgerinnen und Bürger ein umfassendes Bild machen können. Deswegen ist die freie Presse ein so hohes Gut, und es ist nicht verwunderlich, dass der Angriff auf das Informationsfreiheitsgesetz sie als Erste und am unmittelbarsten trifft.

Denn das Informationsfreiheitsgesetz ist ein nützliches Instrument gerade dann, wenn der Staat sich am liebsten in Schweigen hüllt und, auf staatspolitische Verantwortung pochend, eben jenem essenziell notwendigen Rechtfertigungsdruck aus dem Weg gehen will.

Gerade in der Zeit der Corona-Pandemie, als Bundes- und Landesregierungen mehr als einmal das Maß der verfassungsrechtlich gebotenen Verhältnismäßigkeit aus dem Auge zu verlieren drohten, konnte durch das Informationsfreiheitsgesetz manches Mal notwendige Transparenz hergestellt werden.

Naturgemäß gibt es durchaus berechtigte Interessen, die einer Weitergabe von Dokumenten entgegenstehen können. Leider war in der Vergangenheit immer wieder zu beobachten, dass man diese Interessen vorschiebt und missbraucht. Etwa als die RKI-Protokolle des Corona-Krisenstabs veröffentlicht werden sollten und es hieß, man warte noch auf die Rückmeldung von „Dritten“, ob sie mit einer Veröffentlichung einverstanden seien. Dank eines Whistleblowers und einer Journalistin, die die gesamten Protokolle ungeschwärzt veröffentlichten, wusste ich, dass ich als „Dritter“ in den Protokollen auftauche und mich nie jemand gefragt hatte, ob ich einer Veröffentlichung zustimme. Das Informationsfreiheitsgesetz hat sich insofern hier weniger als Quelle denn als Gradmesser der Lauterkeit der Entscheidungsträger durchaus bewährt. Dass ich durch die vollständigen Protokolle nachweisen konnte, dass der damalige Bundesgesundheitsminister Lauterbach die Grenzen der Wahrheit nicht nur gedehnt, sondern überschritten hatte, zeigt, wie wichtig Transparenz ist.

Dass ausgerechnet beim Informationsfreiheitsgesetz plötzlich der große Entbürokratisierungsmut ausgebrochen ist, ist durchaus bemerkenswert. Entgelttransparenzrichtlinie, Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und Verpackungsverordnung drangsalieren derzeit die deutschen Unternehmen und lösen eine neue Bürokratieflut aus. Aber statt in Brüssel auf den Tisch zu hauen, haut man Bürgerrechte weg. Mit mehr Hohn kann man das Wort „Entbürokratisierung“ eigentlich nicht füllen. Aber vermutlich liegt hier ein Missverständnis vor, darum sage ich es noch einmal fürs Protokoll: Entbürokratisierung soll das Leben der Bürger einfacher machen, nicht das der Behörden.

Nicht weniger treibt mich ein Vorhaben um, das ebenfalls recht unbeachtet auf den Weg gebracht wurde: die Neuordnung unserer Nachrichtendienste. Sie betrifft sowohl den Bundesnachrichtendienst als auch das Bundesamt für Verfassungsschutz. Bei Letzterem muss man sich noch einmal vor Augen führen, welchen Ausnahmecharakter ein derartiger Inlandsgeheimdienst in westlichen Demokratien besitzt – vor allem wegen seiner immer weiter in das Vorfeld wirklicher straf- oder gar verfassungsgefährdender Taten ragenden Beobachtungstätigkeit.

Mathias Brodkorb hat im Titel seines lesenswerten Buches „Gesinnungspolizei im Rechtsstaat?“ schon recht plastisch deutlich gemacht, weshalb die ganze Konzeption dieser siebzehn deutschen Inlandsgeheimdienste problematisch ist. Wegen dieser Problematik hat man schon bei der Errichtung der Geheimdienste vorgebaut und ein striktes Trennungsgebot zwischen polizeilicher und geheimdienstlicher Arbeit eingezogen. Der Geheimdienst darf beobachten, aber nicht selbst eingreifen. Das ist keine liberale Folklore, sondern eine direkte Lehre aus sehr deutschen Erfahrungen mit der Geheimen Staatspolizei der Nationalsozialisten und dem Ministerium für Staatssicherheit der DDR.

Wenn im demokratischen Deutschland dieses Trennungsgebot angetastet wird, dann ist das schon etwas mehr Diskussion wert. Beim Verfassungsschutz mehr als beim BND, denn es sind die eigenen Bürgerinnen und Bürger, die hier ins Fadenkreuz geraten können. Sätze in der Gesetzesbegründung wie „Damit wird die nachrichtendienstliche Grundaufgabe nicht erweitert, sondern lediglich situativ eintretenden Handlungsbedarfen Rechnung getragen …“ haben Habeck’sche Qualität („Dann sind die nicht insolvent“) und vermögen mein Unbehagen daher kaum zu beruhigen.

Neben diesem historischen Tabubruch kommt noch ein zweiter hinzu: Der Verfassungsschutz soll künftig auch Minderjährige ab 16 Jahren als V-Leute anwerben können. Ja, Sie haben richtig gelesen: Der Staat, der Minderjährige für zu unmündig hält, Social Media zu benutzen, will 16- und 17-Jährige zu bezahlten Spitzeln machen können.

Unsere Rechtsordnung hält diese Gruppe nicht für voll geschäftsfähig, weswegen man jetzt süffisant fragen könnte, ob die neuen V-Leute dem Verfassungsschutz künftig einen Elternbrief vorlegen müssen, der die geheimdienstliche Tätigkeit genehmigt. Aber dafür ist die Sache zu ernst. Hier werden moralische und ethische Grenzen überschritten, auch weil eine Tätigkeit für den Verfassungsschutz die Informanten in erhebliche Gefahr bringen kann.

Und dann hat in dieser Woche auch noch die Chatkontrolle das Europäische Parlament passiert – ebenfalls mit der Unterstützung von Union und SPD. Ein weiterer nicht akzeptabler Misstrauensbeweis gegenüber allen Bürgerinnen und Bürgern und ein Angriff auf die private Kommunikation. Dass durch Änderungsanträge der Liberalen zumindest die verschlüsselte Kommunikation ausgenommen werden konnte, ist hier immerhin ein kleiner Trost, ohne dass man sich mit dem Gesamtergebnis abfinden sollte.

Diese drei Beispiele zeigen, dass man auch in Zeiten, in denen wirtschaftliche Reformen drängender sind denn je, wachsam sein muss, wenn es um den Schutz der Bürgerrechte geht. Oder gerade dann – zumindest bei dieser Regierung.

Der FDP-Bundesvorsitzende Wolfgang Kubicki schrieb für Cicero Online folgende Kolumne:

Wo man auch hinschaut: Alle politisch Verantwortlichen betonen den Wert der freiheitlichen Demokratie und wie wichtig es ist, sie zu verteidigen. Dem ist selbstverständlich beizupflichten. Dennoch muss ich feststellen, dass ich, je häufiger ich diesen abstrakten Glaubenssatz höre, desto seltener im politischen Berlin Menschen begegne, die daraus konkrete Ableitungen ziehen – und zwar auch dann, wenn diese nicht der eigenen politischen Opportunität dienen.

Man kann das gut am Bundesparteitag der AfD studieren, der an diesem Wochenende in Erfurt stattfinden soll. Da sind die einen, die meinen, der Demokratie dadurch zu dienen, dass sie den Bundesparteitag verhindern. Ich habe es an dieser Stelle bereits geschrieben und wiederhole es gern: Wer Parteitage verhindert, dient nicht der Demokratie und schützt auch nicht unsere Verfassung. Die Parteien haben – anders, als die AfD oft den Eindruck zu erwecken versucht – eine zentrale Aufgabe in unserem Verfassungsgefüge. Deshalb widmet Artikel 21 unseres Grundgesetzes ihrer Stellung und Verfasstheit in unserem Gemeinwesen einige kurze und prägnante Sätze. Dort heißt es unter anderem, dass ihre innere Ordnung demokratischen Grundsätzen entsprechen muss. Es ist dementsprechend keine PR-Nummer, wenn Parteien Parteitage abhalten, sondern eine verfassungsrechtliche Anforderung.

Nun höre ich diejenigen, die sagen: Aber die AfD ist selbst eine verfassungswidrige Partei und lediglich noch nicht vom Bundesverfassungsgericht verboten worden. Dieses Argument kann in einem Rechtsstaat jedoch schon grundsätzlich nicht gelten, weil Recht nicht auf der Straße, sondern in Gerichtssälen von einer unabhängigen Justiz gesprochen wird. Und ich möchte, dass das auch so bleibt. Deshalb lehne ich jede Aufforderung, die auf eine Verhinderung des Parteitages hinausläuft, entschieden ab.

Dass vor wenigen Tagen in der „taz“ ein Aufruf erschien, in dem ein deutscher Rechtsprofessor gemeinsam mit seiner Co-Autorin erklärt, man müsse den Parteitag verhindern, um die Verfassung zu schützen, finde ich daher äußerst irritierend. Mit Sätzen wie „Die Blockade ist Illegalität im Namen der Legitimität“ ruft man geradezu zur Selbstjustiz auf – und das alles unter dem Vorwand, Staat und Politik hätten „versagt“. Ich finde ebenfalls, dass Staat und Politik häufig versagen. Zum Beispiel am Donnerstag bei der Verkündung der „Reformergebnisse“ aus dem Kanzleramt. Ich halte diese Ergebnisse sogar für gefährlich, weil der Kern unseres demokratischen Gemeinwesens bedroht ist, wenn wir nicht endlich aus der wirtschaftlichen Krise herauskommen. Und trotzdem werde ich die daraus folgenden Steuern und Mehrbelastungen zahlen müssen, sofern sie den Deutschen Bundestag passieren. Was denn sonst? Wer wie Ralf Michaels und Anne Gräfe in der „taz“ argumentiert, hat aus meiner Sicht jedes verfassungsrechtliche Maß verloren. Alle Organisationen, die an diesem Wochenende zu Protesten in Erfurt aufgerufen haben, sind deshalb gut beraten, sich von solchen Tendenzen und insbesondere vom Bündnis „Widersetzen“, das auf eine Verhinderung des Parteitages abzielt, klar abzugrenzen. 

Und vor allem linke Parteien, Gewerkschaften und Kirchen sind mit Friedensappellen zu allen möglichen Themen meist schnell zur Hand. Mein Appell richtet sich heute genau an diese Gruppen: Nutzen Sie Ihre eigenen Veranstaltungen, um die Friedlichkeit Ihres Protestes hervorzuheben. Und vergessen wir niemals: Die Polizistinnen und Polizisten, die an diesem Wochenende ihre Knochen hinhalten müssen, schützen keine politische Richtung, sondern das Recht, das diesen AfD-Parteitag nun einmal ermöglicht und vorsieht.

Es gibt aber noch eine andere Seite: Wer die freiheitlich-demokratische Grundordnung verteidigt, muss auch das Recht auf Protest verteidigen. Die Versammlungsfreiheit gehört zu unseren zentralen Grundrechten. Und selbstverständlich gehört dazu auch das Recht, gegen Parteitage zu demonstrieren. Ich habe am Tag meiner Wahl zum Bundesvorsitzenden der FDP nicht ohne Grund ein Bild der Massenkundgebung am Rande des FDP-Parteitags 1968 in Freiburg geteilt, bei der Ralf Dahrendorf mit dem linken Studentenführer Rudi Dutschke auf einem Lautsprecherwagen debattierte. Es gibt keinen Grund, solche Proteste pauschal zu verurteilen oder als unlauter zu brandmarken, wie es aus der rechten Ecke immer wieder versucht wird.

Und ja: Protest ist nicht dazu da, denjenigen, gegen die er sich richtet, zu gefallen oder ihnen das Leben möglichst leicht zu machen. Es geht schließlich darum, sich möglichst lautstark zu artikulieren oder – um eine abgedroschene Wendung zu benutzen – ein Zeichen zu setzen. Die Grenzlinie wird dabei nicht von einer subjektiv empfundenen Legitimität gezogen, sondern von der objektiven Legalität. Konkret heißt das: Friedlich muss es bleiben, und eine Verhinderung des Parteitages kann nicht das Ziel sein. In diesem Rahmen sind beispielsweise auch Sitzblockaden nicht per se illegal. Genau das hat Marie-Agnes Strack-Zimmermann in dieser Woche im Fernsehen bei „Welt“ erklärt. Woraufhin von mancher Seite hineininterpretiert wurde, sie unterstütze eine vollständige Blockade des Parteitages, obwohl sie ausdrücklich gesagt hat, dass dieser stattfinden muss. Diese böswillige Interpretation zeigt jedoch, dass es auch Menschen gibt, die sich am Recht auf Demonstration ähnlich stören wie andere am Recht darauf, einen Parteitag abzuhalten. Freiheit ist kein exklusives Recht. Sie steht auch dem politischen Gegner zu. 

Wer die freiheitliche Demokratie liebt und verteidigt, erkennt daher beides an – und zwar unabhängig davon, ob man die Inhalte der Parteitage oder der Demonstrationen teilt oder ablehnt. Das ist deutlich unangenehmer, als wohlfeile Sonntagsreden zu halten. Aber Demokratie besteht nicht aus permanenter Selbstbestätigung. Gott sei Dank. Sonst wäre sie auch ziemlich langweilig.

Anlässlich der Debatte um Blockaden des AfD-Bundesparteitags erklärt der FDP-Bundesvorsitzende Wolfgang Kubicki:

„Die AfD ist eine völkisch-nationalistische Partei. Ihr Programm aus Abschottung, Ressentiment und Staatsgläubigkeit ist die Antithese zu allem, wofür Liberale stehen. Die Freien Demokraten bekämpfen die AfD – inhaltlich, in den Parlamenten, an jedem Infostand und auf den Podien.

Zugleich gilt: Solange das Bundesverfassungsgericht eine Partei nicht verboten hat, hat sie dieselben Rechte wie jede andere (Art. 21 GG). Dazu gehört das Recht, Parteitage abzuhalten; öffentliche Einrichtungen sind diskriminierungsfrei zu überlassen (§ 5 PartG). Der Bundesparteitag am 4./5. Juli in Erfurt ist rechtmäßig – ob das gefällt oder nicht.

Friedlicher Protest – laut, sichtbar, in Hör- und Sichtweite – ist legitim und gehört zu einer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft. Die FDP steht für die Verteidigung der Versammlungsfreiheit gegen unbotmässige Angriffe. Egal aus welchem Lager. Wer aber einen Parteitag gezielt verhindern will, wer Delegierte blockiert, einschüchtert oder angreift, übt keinen zivilen Ungehorsam aus, sondern begeht Rechtsbruch (§ 21 VersammlG, § 240 StGB) – und macht der AfD das größte Geschenk: die Opferrolle frei Haus.

Der Rechtsstaat beweist sich am Gegner, nicht am Freund. Wer Grundrechte nach Gesinnung verteilt, verteidigt nicht die Demokratie, sondern übernimmt die Methoden ihrer Feinde. Wir erwarten von Stadt und Land, die Durchführung des Parteitags ebenso zu gewährleisten wie das Recht auf friedlichen Protest.

Die AfD wird nicht auf der Straße blockiert – sie wird in der Sache geschlagen.“